Barrierefreier Umbau
Hindernisfreier Umbau: eine Offerte von genau einem Fachbetrieb in Liechtenstein
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Wer in der eigenen Wohnung bleiben möchte, stösst oft an dieselben Hindernisse: die hohe Badewanne, die schmale Badezimmertür, Schwellen, Stufen vor dem Hauseingang. Hier lesen Sie, welche Umbauten es gibt, wie die Gewerke zusammenspielen, was bei Sozialversicherungen, Vermieterschaft und Baubewilligung zu klären ist und welche Angaben ein Betrieb für eine belastbare Offerte braucht.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Typische Umbauten
- Hindernisfreies Bad: bodenebene Dusche statt Wanne, unterfahrbares Lavabo, WC in passender Höhe, genug Bewegungsfläche
- Türen verbreitern: neue Öffnung, Zarge und Türblatt, wo nötig eine Schiebetür
- Schwellen entfernen: zu Balkon, Sitzplatz und zwischen Räumen
- Rampe beim Eingang mit geringer Neigung, rutschhemmendem Belag und Handlauf
- Haltegriffe und Handläufe in Bad, Korridor und Treppenhaus
- Treppenlift oder Hebebühne, wo Stufen bleiben
Worauf es fachlich ankommt
Im Bestand lässt sie sich nicht immer vollständig umsetzen; ein seriöser Betrieb sagt offen, was in Ihrer Wohnung möglich ist.
Eine bodenebene Dusche braucht Aufbauhöhe für Gefälle und Ablauf und eine sorgfältige Abdichtung. Bei Türverbreiterungen ist zu klären, ob die Wand tragend ist; dann braucht es einen Bauingenieur. Griffe brauchen einen tragfähigen Untergrund.
Meist sind mehrere Gewerke beteiligt: Sanitärinstallateur, Plattenleger, Gipser, Schreiner, Elektroinstallateur. Fragen Sie, wer die Arbeiten koordiniert, vor allem wenn Sie während des Umbaus in der Wohnung bleiben.
Anfrage stellenWelche Angaben der Betrieb braucht
- ob Sie Eigentümer sind oder zur Miete wohnen
- die Art des Gebäudes: Einfamilienhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus oder Wohnung
- welche Umbauten geplant sind: Dusche und Bad, breitere Türen, Schwellen, Rampe, Haltegriffe, Treppenlift
- wie viele Räume betroffen sind
- ob die Wohnung während des Umbaus bewohnt wird
- ob Sie Beiträge einer Versicherung oder Stiftung nutzen möchten
- Besonderheiten wie ein kleines Bad, Stufen im Parterre oder ein Rollstuhl, der durch die Türen passen muss
Worauf Sie bei der Offerte achten sollten
- Sind die Massnahmen einzeln aufgeführt, sodass sie zu einem Gesuch bei der Versicherung passen?
- Sind Rückbau, Entsorgung, Abdichtung und Wiederherstellung enthalten?
- Werden Türbreiten, Bewegungsflächen und Höhen genannt?
- Wer koordiniert Sanitär- und Elektroarbeiten?
In Liechtenstein: Bewilligung, Gemeinde und Betriebe aus der Region
Ob der Umbau eine Baubewilligung braucht, klären Sie vor der Offerte mit Ihrer Gemeinde; das Baugesuch wird in Liechtenstein über die Gemeinde eingereicht und vom Land geprüft. Ein guter Betrieb weiss, welche Unterlagen verlangt werden, und hilft beim Gesuch.
Viele Betriebe, die in Liechtenstein arbeiten, haben ihren Sitz in der Schweiz oder in Österreich. Ausländische Betriebe müssen ihre Tätigkeit in Liechtenstein in der Regel vorher bei den Behörden anmelden; fragen Sie den Betrieb, ob das erledigt ist, und vereinbaren Sie, dass Offerte und Rechnung in Franken gestellt werden.
Eine Anfrage, ein Betrieb: so funktioniert Offrano
Sie bestätigen Ihre Telefonnummer mit einem SMS-Code und Ihre E-Mail-Adresse über einen Link. Danach sehen Betriebe aus der Region nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.
Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über die Mehrwertsteuernummer oder einen Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.
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Häufige Fragen
Beteiligt sich die IV an einem hindernisfreien Umbau?
Invaliditätsbedingte bauliche Änderungen in der Wohnung stehen in der Hilfsmittelliste der IV.
Geht eine bodenebene Dusche auch im Altbau?
Häufig ja, wenn genug Aufbauhöhe vorhanden ist. Sonst gibt es sehr flache Duschwannen. Das prüfen Plattenleger und Sanitärinstallateur vor Ort.
Darf ich in der Mietwohnung umbauen lassen?
Nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterschaft. Halten Sie fest, was bei der Wohnungsabgabe mit den Umbauten geschieht.
Darf ein Betrieb aus der Schweiz oder Österreich in Liechtenstein arbeiten?
Ja, viele tun das. Ausländische Betriebe müssen ihre Tätigkeit in der Regel vorher anmelden. Fragen Sie danach, bevor Sie den Auftrag erteilen.
Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?
Damit Sie nicht von mehreren Firmen gleichzeitig angerufen werden. Der Betrieb, der übernimmt, hat die Anfrage für sich allein.
Kann ich meine Anfrage zurückziehen?
Ja, über den Link in jeder E-Mail von Offrano. Ist die Anfrage schon übernommen, leiten wir Ihren Widerruf sofort an den Betrieb weiter.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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