Malerarbeiten
Innenanstrich: Wände und Decken vom Malerbetrieb
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Beim Innenanstrich werden Wände und Decken in Wohnungen, Treppenhäusern oder Büros neu gestrichen. Häufiger Anlass in der Schweiz ist ein Zügeltermin: vor dem Einzug oder vor der Wohnungsabgabe. Tapezieren, Lackieren von Türen und Radiatoren oder glatte Spachteloberflächen sind eigene Leistungen. Hier geht es um den Anstrich, seinen Ablauf und die Offerte.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Ablauf
- Möbel zusammenstellen und abdecken, Böden, Fenster und Schalter abkleben
- Untergrund prüfen, Löcher und Risse spachteln, saugende Flächen grundieren
- Wasser- oder Nikotinflecken mit Isoliergrund absperren
- Decke vor Wand, in der Regel Zwischen- und Schlussanstrich
- Abdeckungen entfernen, Räume gereinigt übergeben
Farbe und Untergrund
In Wohnräumen werden meist Dispersionsfarben verwendet; für Korridore lohnt eine abriebfestere Qualität. Auf mineralischem Putz, wie er in älteren Häusern üblich ist, eignen sich Kalk- oder Silikatfarben, weil sie diffusionsoffen sind. Kräftige Töne decken schlechter und brauchen oft einen weiteren Anstrich.
Schimmelspuren nur zu überstreichen hilft nicht. Hier muss zuerst die Ursache geklärt werden, in Mietwohnungen gemeinsam mit der Verwaltung.
Im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses beauftragt meist die Verwaltung. Dort kommen Absperrungen, Arbeitszeiten und der Schutz von Lift und Geländer dazu; der Hauswart ist oft Ansprechperson vor Ort.
Anfrage stellenWas der Betrieb wissen muss
- Anzahl Räume, ungefähre Fläche und Raumhöhe
- ob auch Decken gestrichen werden
- bewohnt und möbliert oder leer, und bis wann es fertig sein muss
- Untergrund, soweit bekannt: Putz, Raufaser, Vlies
- Farbtöne und Schäden wie Risse oder Flecken
Offerte und Wohnungsabgabe
Die Offerte sollte Vorarbeiten, Grundierung, Zahl der Anstriche und Produkt nennen und zeigen, ob nach Ausmass oder pauschal abgerechnet wird und ob die Preise in Franken inklusive oder exklusive MWST gelten. Streichen Sie wegen einer Wohnungsabgabe, klären Sie vorher mit der Verwaltung, was erwartet wird; ob Mieter Malerarbeiten tragen müssen, hängt vom Mietvertrag und vom Zustand der Wände ab. Bei Streitfragen helfen Mieterverband oder Schlichtungsbehörde.
Ein Betrieb, keine Anrufwelle
Bei Offrano landet Ihre Anfrage bei nur einem Malerbetrieb, der für die Übernahme zahlt; Sie zahlen nichts und entscheiden frei. Bevor er Ihre Kontaktdaten erhält, bekommen Sie seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist allein, dass es den Betrieb gibt; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot, und Offrano wird nicht Vertragspartner.
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Häufige Fragen
Reicht ein Anstrich?
Meist sind ein Zwischen- und ein Schlussanstrich üblich. Bei Farbwechseln oder saugendem Untergrund kann es mehr brauchen; das sollte die Offerte zeigen.
Kann das Malergeschäft kurz vor dem Zügeltermin streichen?
Oft ja, wenn die Wohnung leer ist. Planen Sie etwas Spielraum ein und nennen Sie den Termin in der Anfrage.
Werden Radiatoren und Türen mitgestrichen?
Nicht automatisch. Das sind Lackierarbeiten mit eigenem Aufwand.
Wer bezahlt den Anstrich beim Auszug?
Das hängt von Mietvertrag, Wohndauer und Zustand ab. Klären Sie das mit der Verwaltung, bevor Sie die Offerte annehmen.
Ist die Offerte gratis?
In der Regel ja. Soll sie etwas kosten, muss das vorher vereinbart sein.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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