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Begriff

Abnahmekontrolle: was der Begriff bedeutet

Die Kontrolle einer neuen Energieerzeugungsanlage oder bestimmter Installationen durch ein unabhängiges Kontrollorgan nach der Übernahme vom Ersteller.

Die Abnahmekontrolle ergänzt die Schlusskontrolle des Installateurs. Sie ist besonders bei Solaranlagen mit Netzanschluss ein Thema.

Frist und Verantwortung

Übernimmt der Eigentümer eine Energieerzeugungsanlage mit Verbindung zum Niederspannungsverteilnetz, veranlasst er innerhalb von sechs Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle und reicht innerhalb dieser Frist den Sicherheitsnachweis ein.

Viele Installateure organisieren die Kontrolle; die Pflicht bleibt beim Eigentümer. Das Kontrollorgan muss unabhängig vom Installateur sein, damit die Kontrolle ihren Zweck erfüllt. Fragen Sie in der Offerte, ob die Abnahmekontrolle enthalten ist oder separat verrechnet wird.

Quelle: fedlex.admin.ch

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