Gartenpflege
Regelmässige Gartenpflege: ein Betrieb, ein fester Plan – in der Schweiz
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Wer seinen Garten dauerhaft abgeben möchte, sei es als Hausbesitzer, Verwaltung oder Betrieb, braucht einen Pflegeplan: welche Arbeiten, wie oft, wer was entscheidet. Diese Seite zeigt, wie ein Pflegevertrag aufgebaut ist, was der Betrieb wissen muss und wo es später oft Streit gibt.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Was ein Pflegeplan regelt
- Rasenmähen und Kanten im festen Turnus
- Heckenschnitt, Gehölz- und Staudenpflege nach Jahreszeit
- Unkraut in Beeten und auf Wegen, ohne oder mit Mitteln, was Sie festlegen
- Laub im Herbst, Kontrolle nach Stürmen
- Winterdienst, wenn gewünscht, als eigene Position
Vertrag und Abrechnung
Pflegeverträge werden pauschal pro Monat oder Saison oder nach Aufwand je Einsatz abgerechnet. Eine Pauschale ist planbar, verlangt aber eine klare Leistungsbeschreibung; nach Aufwand ist flexibler, aber schwerer zu budgetieren. Legen Sie fest, wie Zusatzarbeiten beauftragt werden, wer Pflanzen nachkauft und wie Ausfälle wegen Wetter behandelt werden. Für Wohnanlagen und Betriebe ist ein kurzes Protokoll je Einsatz hilfreich.
Anfrage stellenWas der Betrieb für die Offerte braucht
- Lageplan oder Fotos mit Flächen: Rasen, Beete, Hecken, Wege
- gewünschter Leistungsumfang und Turnus
- Privatgarten, Wohnanlage oder Firmengelände
- Entsorgung von Grünschnitt und ob Geräte vor Ort sind
- gewünschter Beginn und Vertragslaufzeit
Typische Fehler
- Leistungen nur mündlich vereinbart: Später ist unklar, was die Pauschale umfasst.
- Keine Regel für Zusatzarbeiten: Rechnungen überraschen.
- Pflanzenschutz nicht festgelegt: Mittel werden eingesetzt, die Sie nicht wollten.
- Kein Ansprechpartner benannt: Rückfragen versanden.
Regeln in der Schweiz
Für Hecken und Bäume im Garten gelten in der Schweiz vor allem kantonale und kommunale Regeln: Schutzverordnungen, Pflanzabstände im kantonalen Recht und teils Hinweise der Gemeinde zu Schnittzeiten. Ufervegetation an Bächen und Weihern ist bundesrechtlich geschützt und darf nicht einfach gerodet werden. Ein sorgfältiger Betrieb schaut vor dem Schnitt nach Nestern und kennt die Regeln Ihrer Gemeinde.
Quelle: fedlex.admin.ch
Ihre Anfrage über Offrano
Die Anfrage ist kostenlos und geht exklusiv an einen Gartenbetrieb. Bevor er Ihre Daten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und Telefonnummer. Übernimmt innerhalb von 21 Tagen niemand, nehmen wir die Anfrage heraus.
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Häufige Fragen
Kann ich den Vertrag jederzeit kündigen?
Das regelt der Vertrag. Üblich sind Laufzeiten über eine Saison oder ein Jahr mit Kündigungsfrist; lassen Sie sich das vorher zeigen.
Kommt immer dieselbe Person?
Das ist Organisationssache des Betriebs. Fragen Sie danach, wenn Ihnen feste Ansprechpartner wichtig sind.
Wer entscheidet über grössere Schnitte?
Legen Sie fest, welche Eingriffe der Betrieb selbst entscheiden darf und welche er vorher abstimmt, etwa das Fällen oder starke Rückschneiden.
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Der Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt, bezahlt Offrano. Ob Sie ihn beauftragen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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