Gartenpflege
Regelmäßige Gartenpflege: ein Betrieb, ein fester Plan
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Wer seinen Garten dauerhaft abgeben möchte, sei es als Hausbesitzer, Verwaltung oder Betrieb, braucht einen Pflegeplan: welche Arbeiten, wie oft, wer was entscheidet. Diese Seite zeigt, wie ein Pflegevertrag aufgebaut ist, was der Betrieb wissen muss und wo es später oft Streit gibt.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Was ein Pflegeplan regelt
- Rasenmähen und Kanten im festen Turnus
- Heckenschnitt, Gehölz- und Staudenpflege nach Jahreszeit
- Unkraut in Beeten und auf Wegen, ohne oder mit Mitteln, was Sie festlegen
- Laub im Herbst, Kontrolle nach Stürmen
- Winterdienst, wenn gewünscht, als eigene Position
Vertrag und Abrechnung
Pflegeverträge werden pauschal pro Monat oder Saison oder nach Aufwand je Einsatz abgerechnet. Eine Pauschale ist planbar, verlangt aber eine klare Leistungsbeschreibung; nach Aufwand ist flexibler, aber schwerer zu budgetieren. Legen Sie fest, wie Zusatzarbeiten beauftragt werden, wer Pflanzen nachkauft und wie Ausfälle wegen Wetter behandelt werden. Für Wohnanlagen und Betriebe ist ein kurzes Protokoll je Einsatz hilfreich.
Anfrage stellenWas der Betrieb für das Angebot braucht
- Lageplan oder Fotos mit Flächen: Rasen, Beete, Hecken, Wege
- gewünschter Leistungsumfang und Turnus
- Privatgarten, Wohnanlage oder Firmengelände
- Entsorgung von Grünschnitt und ob Geräte vor Ort sind
- gewünschter Beginn und Vertragslaufzeit
Typische Fehler
- Leistungen nur mündlich vereinbart: Später ist unklar, was die Pauschale umfasst.
- Keine Regel für Zusatzarbeiten: Rechnungen überraschen.
- Pflanzenschutz nicht festgelegt: Mittel werden eingesetzt, die Sie nicht wollten.
- Kein Ansprechpartner benannt: Rückfragen versanden.
Schnittzeiten nach dem Naturschutzrecht
Vom 1. März bis 30. September ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, Hecken, Gebüsche und Bäume außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen stark zurückzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Die Länder können den Zeitraum anpassen. Unabhängig von der Jahreszeit dürfen Nester besonders geschützter Arten nicht zerstört werden, deshalb schaut ein sorgfältiger Betrieb vor dem Schnitt nach.
Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de
Ihre Anfrage über Offrano
Sie beschreiben das Vorhaben einmal, ein Gartenbetrieb übernimmt es exklusiv und bezahlt Offrano dafür. Seine Kontaktdaten kommen vorab per E-Mail zu Ihnen.
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Häufige Fragen
Kann ich den Vertrag jederzeit kündigen?
Das regelt der Vertrag. Üblich sind Laufzeiten über eine Saison oder ein Jahr mit Kündigungsfrist; lassen Sie sich das vorher zeigen.
Kommt immer dieselbe Person?
Das ist Organisationssache des Betriebs. Fragen Sie danach, wenn Ihnen feste Ansprechpartner wichtig sind.
Wer entscheidet über größere Schnitte?
Legen Sie fest, welche Eingriffe der Betrieb selbst entscheiden darf und welche er vorher abstimmt, etwa das Fällen oder starke Rückschneiden.
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Der Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt, bezahlt Offrano. Ob Sie ihn beauftragen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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