Ratgeber Bauen und Sanieren in Österreich
OIB-Richtlinie 6: welche Wärmeschutzwerte bei der Sanierung gelten
Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit
In Österreich legt die OIB-Richtlinie 6 fest, wie gut Fenster, Wände, Dächer und Decken Wärme zurückhalten müssen. Verbindlich wird sie erst, wenn ein Bundesland sie in sein Baurecht übernimmt, und die Länder tun das zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Dieser Artikel erklärt, welche Werte die aktuelle Ausgabe nennt, was bei der Erneuerung einzelner Bauteile gilt und wie Sie Angebote für Fenster oder Dämmung damit einordnen.
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Was die OIB-Richtlinie 6 ist
Das Österreichische Institut für Bautechnik gibt Richtlinien heraus, die die Länder in ihre Bauordnungen übernehmen können. Die Richtlinie 6 regelt Energieeinsparung und Wärmeschutz. Die aktuelle Ausgabe vom September 2025 ist in Wien seit dem 15. Juli 2026 und in Tirol seit dem 16. Juli 2026 verbindlich; in den übrigen Bundesländern gelten je nach Land noch ältere Ausgaben.
Für Sie heißt das: Welche Werte für Ihr Haus gelten, hängt vom Bundesland und vom Zeitpunkt des Verfahrens ab. Der Betrieb oder Planer sollte angeben, auf welche Ausgabe er sich stützt.
Quelle: oib.or.at
Die Höchstwerte für Bauteile
Die aktuelle Ausgabe begrenzt den Wärmedurchgangskoeffizienten von Fenstern, Fenstertüren und verglasten Türen in Wohngebäuden auf 1,40 W/m²K; in Nicht-Wohngebäuden und bei Dachflächenfenstern sind es 1,70. Für Decken gegen Außenluft nennt sie 0,20, für Außenwände 0,35 W/m²K.
Die Werte sind Obergrenzen. Viele heutige Fenster liegen deutlich darunter; ein Angebot sollte den U-Wert des gesamten Fensters nennen, nicht nur den des Glases.
Quelle: oib.or.at
Erneuerung einzelner Bauteile
Werden einzelne Bauteile erneuert, sieht die Richtlinie zwei Wege vor: Entweder liegt ein Sanierungskonzept beziehungsweise ein Renovierungspass vor, oder die genannten Höchstwerte werden um mindestens 24 Prozent unterschritten. Das soll verhindern, dass bei Teilsanierungen nur das Minimum eingebaut wird, während ein Gesamtkonzept fehlt.
Quelle: oib.or.at
Fenster: worauf es neben dem U-Wert ankommt
- Einbau: luftdichter Anschluss an das Mauerwerk, sonst entstehen Wärmebrücken und Feuchtigkeit
- Lage in der Wand: bei späterer Fassadendämmung vorausplanen
- Glas: Wärmeschutz, Sonnenschutz und Schallschutz passend zur Himmelsrichtung
- Rahmen: Holz, Holz-Alu, Kunststoff oder Alu mit unterschiedlicher Pflege
- Lüften: dichte Fenster brauchen ein Lüftungskonzept
Bauanzeige und Bewilligung
Ob ein Fenstertausch oder eine Dämmung eine Bauanzeige oder Bewilligung braucht, regelt die Bauordnung des Bundeslandes. In Wien etwa ist der Fenstertausch bei Gebäuden in Schutzzonen oder bei älteren Gebäuden anzuzeigen, sonst bewilligungsfrei. In Niederösterreich ist er meist bewilligungs- und meldefrei, außer er verändert die äußere Gestalt erheblich oder das Haus liegt in einer Schutzzone. Mehr dazu in unserem Artikel zum Fenstertausch in Wien und Niederösterreich.
Quelle: wien.gv.at · ogd.ris.bka.gv.at
Förderung und Nachweise
Viele Landesförderungen für Sanierung knüpfen an Wärmeschutzwerte oder einen Energieausweis vor und nach der Maßnahme an. Lassen Sie sich im Kostenvoranschlag die U-Werte der Bauteile ausweisen und bewahren Sie Datenblätter auf. Die Programme von Wien und Niederösterreich stehen mit Quelle auf unseren Branchenseiten.
Typische Fehler
- Nur den Glaswert statt des Fenster-U-Werts vergleichen.
- Fenster tauschen, ohne an die spätere Fassadendämmung zu denken.
- Einbau ohne luftdichten Anschluss.
- Die für das Bundesland geltende Ausgabe der Richtlinie nicht klären.
- Kein Lüftungskonzept nach dem Tausch undichter alter Fenster.
Ein Beispiel aus Wien
Ein Eigentümer in einem Gründerzeithaus außerhalb der Schutzzone lässt die Kastenfenster seiner Wohnung erneuern. Weil das Haus vor 1945 errichtet wurde, ist der Austausch nach der Wiener Bauordnung anzuzeigen, und die Fenster eines Gebäudes müssen ein einheitliches Erscheinungsbild haben. Der Tischler bietet neue Kastenfenster mit Wärmeschutzglas an, deren Gesamtwert deutlich unter der Obergrenze liegt, und reicht die Bauanzeige mit ein.
Quelle: wien.gv.at · oib.or.at
Dämmung von Fassade und Decke
Die Richtlinie begrenzt auch die Wärmeverluste von Außenwänden und Decken. Wer die Fassade dämmen lässt, sollte sich die Dämmstärke und den erreichten Wert im Kostenvoranschlag nennen lassen. Bei der obersten Geschossdecke gegen einen unbeheizten Dachboden ist eine Dämmung oft einfach und wirksam. Welche Werte im Einzelnen gelten, hängt vom Bauteil und der im Bundesland gültigen Ausgabe ab.
Quelle: oib.or.at
Renovierungspass und Sanierungskonzept
Wer mehrere Maßnahmen in Etappen plant, kann über einen Renovierungspass oder ein Sanierungskonzept den Weg vorzeichnen. Das hilft, einzelne Schritte aufeinander abzustimmen, und ist nach der Richtlinie der eine der beiden Wege bei der Erneuerung einzelner Bauteile. Energieberatungen der Länder und befugte Planer erstellen solche Konzepte.
Quelle: oib.or.at
Wärmebrücken und Anschlüsse
Der beste U-Wert eines Fensters hilft wenig, wenn der Anschluss an die Wand undicht ist oder eine kalte Laibung entsteht. Wärmebrücken führen zu Wärmeverlusten und können Kondensat und Schimmel begünstigen. Lassen Sie sich beschreiben, wie der Betrieb Fenster und Dämmung anschließt, und fragen Sie bei der Fassadendämmung nach der Ausführung an Sockel, Balkon und Dachrand.
Die Richtlinie im Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag für Fenster oder Dämmung sollte angeben, welche Werte erreicht werden und auf welche Anforderungen sich der Betrieb stützt. Fehlt das, fragen Sie nach. Bei geförderten Maßnahmen brauchen Sie diese Angaben ohnehin für den Antrag.
Anfrage über Offrano
Über Offrano geht Ihre Anfrage für Fenster oder Dämmung an genau einen Betrieb aus Ihrer Region. Nennen Sie Bundesland, Baujahr, Anzahl der Fenster und ob eine Förderung geplant ist. Den Kostenvoranschlag klären Sie direkt mit dem Betrieb.