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Ratgeber Bauen und Sanieren in Österreich

Kostenvoranschlag in Österreich: was Sie als Kunde wissen sollten

Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

In Österreich ist der Kostenvoranschlag die übliche Grundlage für Handwerkeraufträge. Ob er verbindlich ist, ob er etwas kosten darf und was passiert, wenn es teurer wird, ist gesetzlich geregelt und wird im Alltag trotzdem oft falsch verstanden. Dieser Artikel fasst die Regeln für Verbraucher zusammen, grenzt den Kostenvoranschlag von Angebot und Pauschalpreis ab und zeigt, was Sie vor der Auftragserteilung klären sollten.

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Verbindlich ist die Regel

Gegenüber Verbrauchern ist ein Kostenvoranschlag verbindlich, sofern der Unternehmer nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt. Ist nichts Besonderes vereinbart, ist der Betrieb an den genannten Preis gebunden; er bildet die Obergrenze und kann auch bei unvorhergesehenen Mehrkosten nicht erhöht werden. Ausgenommen sind Mehrkosten, die Sie selbst verursachen, etwa durch Änderungswünsche.

Für Sie heißt das: Lesen Sie, ob im Kostenvoranschlag ausdrücklich steht, dass er unverbindlich ist. Fehlt ein solcher Hinweis, dürfen Sie von Verbindlichkeit ausgehen.

Quelle: wko.at

Wenn der Kostenvoranschlag unverbindlich ist

Soll ein Kostenvoranschlag gegenüber Verbrauchern unverbindlich sein, muss das ausdrücklich vereinbart werden. Eine Überschreitung ist dann nur zulässig, wenn die Mehrkosten sachlich begründet und unvermeidlich sind. Bei einer beträchtlichen Überschreitung muss der Betrieb Sie unverzüglich informieren, wenn möglich mit der voraussichtlichen Höhe. Sie können dann zustimmen oder vom Vertrag zurücktreten und die bis dahin erbrachte Leistung angemessen bezahlen.

Was beträchtlich ist, ist gesetzlich nicht festgelegt; nach der Rechtsprechung sind Überschreitungen von mehr als 15 Prozent anzuzeigen, wobei es immer auf den Einzelfall ankommt. Versäumt der Betrieb die Verständigung, verliert er den Anspruch auf die Mehrkosten.

Quelle: wko.at

Darf ein Kostenvoranschlag etwas kosten?

Ein Kostenvoranschlag darf etwas kosten, wenn das vorher vereinbart wird. Eine Regel in den Geschäftsbedingungen kommt zu spät, wenn der Kostenvoranschlag vor Vertragsabschluss beauftragt wurde. Fragen Sie deshalb vor der Besichtigung, ob der Kostenvoranschlag kostenlos ist oder was er kostet, und ob der Betrag bei einem Auftrag angerechnet wird.

Quelle: wko.at

Angebot, Pauschalpreis, Schätzung

  • Angebot: der Vorschlag, einen Vertrag mit bestimmtem Inhalt abzuschließen; oft liegt ihm ein Kostenvoranschlag zugrunde
  • Pauschalpreis: ein verbindlicher Gesamtpreis, der sich auch bei erheblicher Über- oder Unterschreitung der Kosten nicht ändert
  • Regiepreis: Abrechnung nach tatsächlich erbrachten Leistungseinheiten
  • Schätzungsanschlag: eine überschlägige, unverbindliche Schätzung

Quelle: wko.at

Änderungswünsche schriftlich festhalten

Mehrkosten durch Ihre eigenen Änderungswünsche darf der Betrieb zusätzlich verrechnen. Damit es später keinen Streit gibt, sollte er Sie vor der Ausführung schriftlich auf die konkreten Mehrkosten hinweisen, und Sie sollten zustimmen. Das gilt auch für kleine Änderungen, die sich im Lauf der Arbeiten ergeben.

Quelle: wko.at

Was ein guter Kostenvoranschlag enthält

  • genaue Beschreibung der Leistungen mit Mengen und Material
  • Hinweis, ob er verbindlich oder ausdrücklich unverbindlich ist
  • Angabe, ob er etwas kostet und ob das angerechnet wird
  • was nicht enthalten ist, etwa Entsorgung, Gerüst oder Nebenarbeiten
  • Zeitraum der Ausführung und Zahlungsbedingungen

Typische Fehler

  • Einen Kostenvoranschlag als unverbindlich hingenommen, ohne dass es ausdrücklich vereinbart war.
  • Nicht gefragt, ob die Erstellung etwas kostet.
  • Änderungswünsche mündlich vereinbart.
  • Bei einer angekündigten Überschreitung zugestimmt, ohne die Alternativen zu kennen.
  • Kostenvoranschläge verglichen, die unterschiedliche Leistungen enthalten.

Ein Beispiel

Für eine Badsanierung erhält ein Kunde einen Kostenvoranschlag ohne Hinweis auf Unverbindlichkeit. Beim Abschlagen der Fliesen zeigt sich, dass die Wand feucht ist und zusätzliche Arbeiten nötig sind. Weil der Kostenvoranschlag verbindlich ist, kann der Betrieb die Mehrkosten nicht einfach verrechnen; er bespricht mit dem Kunden eine Zusatzvereinbarung, die dieser schriftlich bestätigt. Hätte der Kunde zusätzlich eine andere Dusche gewünscht, wären diese Mehrkosten ohnehin seine gewesen.

Quelle: wko.at

Kostenvoranschläge vergleichen

Zwei Kostenvoranschläge sind nur vergleichbar, wenn sie dieselben Leistungen beschreiben. Gehen Sie Position für Position durch: Mengen, Material, Nebenarbeiten, Entsorgung, Gerüst, Anfahrt. Fehlt in einem Kostenvoranschlag etwas, das im anderen steht, fragen Sie nach, statt den niedrigeren Preis zu nehmen. Offrano gibt Ihre Anfrage an genau einen Betrieb; wer zusätzlich vergleichen will, holt weitere Kostenvoranschläge selbst ein.

Hilfe bei Streit

Kommt es zum Streit über Mehrkosten, helfen Konsumentenschutzstellen wie die Arbeiterkammer, der Verein für Konsumenteninformation oder die Plattform Konsumentenfragen des Sozialministeriums mit Informationen. Für die Beurteilung Ihres Falls ist eine rechtliche Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt oder eine Schlichtungsstelle der richtige Weg.

Quelle: konsumentenfragen.at

Pauschalpreis oder Regie?

Bei klar beschreibbaren Arbeiten gibt ein Pauschalpreis Sicherheit, weil er auch bei erheblichen Abweichungen gleich bleibt. Bei Arbeiten, deren Umfang sich erst beim Öffnen zeigt, etwa bei Altbauleitungen, ist eine Abrechnung nach Regie mit vereinbarten Einheitspreisen oft ehrlicher. Wichtig ist, dass Sie vorher wissen, welches Modell gilt, und dass Regieleistungen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Quelle: wko.at

Kostenvoranschlag und Gewährleistung

Der Kostenvoranschlag regelt den Preis, nicht die Qualität. Für Mängel gilt die gesetzliche Gewährleistung, unabhängig davon, ob der Kostenvoranschlag verbindlich war. Halten Sie Mängel bei der Übernahme der Arbeiten schriftlich fest und bewahren Sie Kostenvoranschlag, Auftrag und Rechnung zusammen auf.

Anfrage über Offrano

Über Offrano geht Ihre Anfrage an genau einen Betrieb aus Ihrer Region. Klären Sie im ersten Gespräch, ob der Kostenvoranschlag kostenlos und verbindlich ist. Offrano ist an Ihrem Vertrag nicht beteiligt und berät nicht rechtlich.

Häufige Fragen

Ist ein Kostenvoranschlag in Österreich verbindlich?

Gegenüber Verbrauchern ja, außer der Unternehmer erklärt ausdrücklich das Gegenteil.

Quelle: wko.at

Darf der Betrieb für den Kostenvoranschlag etwas verlangen?

Ja, wenn das vorher vereinbart wurde.

Quelle: wko.at

Was passiert bei einer beträchtlichen Überschreitung?

Beim unverbindlichen Kostenvoranschlag muss der Betrieb Sie unverzüglich informieren. Sie können zustimmen oder zurücktreten und die erbrachte Leistung angemessen bezahlen.

Quelle: wko.at

Ab wann ist eine Überschreitung beträchtlich?

Das ist gesetzlich nicht festgelegt; nach der Rechtsprechung sind mehr als 15 Prozent anzuzeigen, es kommt aber auf den Einzelfall an.

Quelle: wko.at

Was ist der Unterschied zum Pauschalpreis?

Ein Pauschalpreis bleibt auch bei erheblichen Kostenänderungen gleich und legt meist nicht offen, wie er berechnet wurde.

Quelle: wko.at

Gilt das auch für Firmenkunden?

Die Regel zur Verbindlichkeit betrifft Verbraucher. Zwischen Unternehmen kommt es stärker auf die Vereinbarung an.

Quelle: wko.at

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