Begriff
Artenschutz: was der Begriff bedeutet
Gesetzliche Regeln, die wild lebende Tiere und Pflanzen besonders geschützter Arten vor Tötung, Störung und Zerstörung ihrer Lebensstätten schützen.
Der Artenschutz betrifft auch Haus und Garten: Nester von Hornissen, Schwalben oder Fledermausquartiere dürfen nicht einfach entfernt werden.
Die Zugriffsverbote
Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Ausnahmen erteilt die Naturschutzbehörde.
Wer ein Nest am Haus hat, fragt deshalb zuerst die Naturschutzbehörde oder einen Fachbetrieb, der Umsiedlungen mit Genehmigung durchführt. Auch Umbauten am Dach oder an der Fassade können betroffen sein, wenn dort Tiere nisten.
Quelle: gesetze-im-internet.de