Garten- und Landschaftsbau
Gartenplanung: erst der Plan, dann der Bagger
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ein Garten wird selten neu, aber oft umgebaut. Wer ohne Plan beginnt, versetzt später Wege, Leitungen und Pflanzen. Eine Gartenplanung ordnet Wünsche, Budget und Grundstück und macht Angebote vergleichbar. Diese Seite zeigt, was ein Plan enthält und wie Sie ihn beauftragen.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Was ein Gartenplan enthält
- Bestandsplan mit Grenzen, Gebäuden, Bäumen, Gefälle und Leitungen
- Entwurf mit Flächen, Wegen, Terrasse, Rasen und Pflanzbereichen
- Pflanzplan mit Arten, Größen und Stückzahlen
- Details zu Materialien, Mauern, Treppen und Entwässerung
- Mengen- und Kostenschätzung als Grundlage für Angebote
Planung und Ausführung aus einer Hand oder getrennt
Viele Gartenbauer planen selbst und verrechnen die Planung mit dem späteren Auftrag. Das ist praktisch, bindet Sie aber an den Betrieb. Eine unabhängige Planung durch Landschaftsarchitekten macht Angebote verschiedener Betriebe vergleichbar und kostet eigenes Honorar. Klären Sie vorher, wem der Plan gehört und ob Sie ihn für die Ausschreibung verwenden dürfen.
Anfrage stellenWas der Planer für das Angebot braucht
- Grundstücksgröße, Lageplan oder Vermessung, Fotos
- Nutzung: Familie, Nutzgarten, pflegeleicht, Tiere, Barrierefreiheit
- Stil und Vorbilder, etwa Bilder, die Ihnen gefallen
- welche Leistungsstufe: Entwurf, Pflanzplan, Ausführungsplanung
- Budgetrahmen für die spätere Umsetzung
Typische Fehler
- Ohne Bestandsplan geplant: Leitungen, Grenzen oder Gefälle passen nicht.
- Pflegeaufwand unterschätzt: Der Garten wird schöner geplant, als er gepflegt werden kann.
- Budget erst am Ende genannt: Der Entwurf muss neu gezeichnet werden.
- Rechte am Plan nicht geklärt: Die Ausschreibung wird schwierig.
Regeln, die für die Gartenanlage gelten können
Soll für die Neuanlage eine alte Hecke oder Gehölze weichen, gilt die Schonzeit des Bundesnaturschutzgesetzes vom 1. März bis 30. September; das gehört in die Zeitplanung. Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken regeln die Länder, meist im Nachbarrecht. Stützmauern, Aufschüttungen oder größere Teiche können nach der Landesbauordnung genehmigungspflichtig sein; im Zweifel fragen Sie beim Bauamt.
Quelle: gesetze-im-internet.de
Ihre Anfrage über Offrano
Genau ein Gartenbaubetrieb kann Ihre Anfrage übernehmen. Sie zahlen nichts, der Betrieb bezahlt Offrano. Geprüft ist, dass es ihn als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit.
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Häufige Fragen
Lohnt sich ein Plan für einen kleinen Garten?
Gerade dort, weil jeder Quadratmeter zählt. Ein einfacher Entwurf mit Pflanzplan reicht oft.
Kann ich den Plan selbst umsetzen?
Ja, das klären Sie beim Auftrag. Manche Planer verlangen dann ein anderes Honorar als bei einer Umsetzung durch den eigenen Betrieb.
Wie genau ist die Kostenschätzung im Plan?
Sie ist eine Schätzung. Verbindlich werden die Kosten erst durch die Angebote der ausführenden Betriebe.
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Der Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt, bezahlt Offrano. Ob Sie ihn beauftragen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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