Garten- und Landschaftsbau
Gartenplanung: erst der Plan, dann der Bagger – in der Schweiz
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ein Garten wird selten neu, aber oft umgebaut. Wer ohne Plan beginnt, versetzt später Wege, Leitungen und Pflanzen. Eine Gartenplanung ordnet Wünsche, Budget und Grundstück und macht Offerten vergleichbar. Diese Seite zeigt, was ein Plan enthält und wie Sie ihn beauftragen.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Was ein Gartenplan enthält
- Bestandsplan mit Grenzen, Gebäuden, Bäumen, Gefälle und Leitungen
- Entwurf mit Flächen, Wegen, Terrasse, Rasen und Pflanzbereichen
- Pflanzplan mit Arten, Grössen und Stückzahlen
- Details zu Materialien, Mauern, Treppen und Entwässerung
- Mengen- und Kostenschätzung als Grundlage für Offerten
Planung und Ausführung aus einer Hand oder getrennt
Viele Gartenbauer planen selbst und verrechnen die Planung mit dem späteren Auftrag. Das ist praktisch, bindet Sie aber an den Betrieb. Eine unabhängige Planung durch Landschaftsarchitekten macht Offerten verschiedener Betriebe vergleichbar und kostet eigenes Honorar. Klären Sie vorher, wem der Plan gehört und ob Sie ihn für die Ausschreibung verwenden dürfen.
Anfrage stellenWas der Planer für die Offerte braucht
- Grundstücksgrösse, Lageplan oder Vermessung, Fotos
- Nutzung: Familie, Nutzgarten, pflegeleicht, Tiere, Barrierefreiheit
- Stil und Vorbilder, etwa Bilder, die Ihnen gefallen
- welche Leistungsstufe: Entwurf, Pflanzplan, Ausführungsplanung
- Budgetrahmen für die spätere Umsetzung
Typische Fehler
- Ohne Bestandsplan geplant: Leitungen, Grenzen oder Gefälle passen nicht.
- Pflegeaufwand unterschätzt: Der Garten wird schöner geplant, als er gepflegt werden kann.
- Budget erst am Ende genannt: Der Entwurf muss neu gezeichnet werden.
- Rechte am Plan nicht geklärt: Die Ausschreibung wird schwierig.
Regeln in der Schweiz
Pflanzabstände zum Nachbarn regelt das kantonale Recht, oft im Einführungsgesetz zum ZGB. Mauern, Terrainveränderungen und grössere Weiher können eine Baubewilligung der Gemeinde brauchen. Ufervegetation ist bundesrechtlich geschützt, und Bäume im Wald unterstehen dem Waldgesetz, nicht der Gartengestaltung. Klären Sie Unsicheres vor der Planung beim Bauamt der Gemeinde.
Quelle: fedlex.admin.ch · fedlex.admin.ch
Ihre Anfrage über Offrano
Ihre Anfrage geht an genau einen Gartenbaubetrieb aus Ihrer Region, der dafür an Offrano bezahlt; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Name, Adresse und Telefonnummer des Betriebs erhalten Sie per E-Mail, bevor er Ihre Kontaktdaten sieht.
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Häufige Fragen
Lohnt sich ein Plan für einen kleinen Garten?
Gerade dort, weil jeder Quadratmeter zählt. Ein einfacher Entwurf mit Pflanzplan reicht oft.
Kann ich den Plan selbst umsetzen?
Ja, das klären Sie beim Auftrag. Manche Planer verlangen dann ein anderes Honorar als bei einer Umsetzung durch den eigenen Betrieb.
Wie genau ist die Kostenschätzung im Plan?
Sie ist eine Schätzung. Verbindlich werden die Kosten erst durch die Offerten der ausführenden Betriebe.
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Der Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt, bezahlt Offrano. Ob Sie ihn beauftragen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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