Bleileitungen im Altbau: die Frist ist abgelaufen, was jetzt?
Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit
In manchen Altbauten liegen noch Trinkwasserleitungen aus Blei, oft versteckt im Keller oder in der Wand. Die Trinkwasserverordnung hat für sie eine klare Frist gesetzt, die inzwischen abgelaufen ist. Dieser Artikel erklärt, wen die Pflicht trifft, welche Verlängerungen es gibt, wie Sie Bleileitungen erkennen lassen und was bei der Anfrage an einen Sanitärbetrieb wichtig ist. Er gibt keine gesundheitliche Beratung; dafür ist das Gesundheitsamt zuständig.
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Was die Verordnung verlangt
Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke aus Blei vorhanden sind, musste diese bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 nach den anerkannten Regeln der Technik entfernen oder stilllegen. Betreiber ist bei einem Mietshaus in der Regel der Eigentümer, bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft für die gemeinschaftlichen Leitungen die Gemeinschaft.
Die Frist ist also verstrichen. Wer heute noch Bleileitungen im Haus hat, sollte nicht warten, sondern den Austausch einleiten und klären, ob eine Verlängerung in Betracht kommt.
Quelle: gesetze-im-internet.de
Welche Verlängerungen es gibt
Das Gesundheitsamt kann die Frist auf Antrag verlängern, wenn der Betreiber vor dem Stichtag einen eingetragenen Installationsbetrieb beauftragt hat und dieser bescheinigt, dass der Auftrag aus Kapazitätsgründen erst später abgeschlossen werden kann. Für bestimmte weitere Fälle sieht die Verordnung eine längere Verlängerung vor, die an zusätzliche Bedingungen geknüpft ist. Welche Variante auf Sie zutrifft und welche Nachweise nötig sind, entscheidet das Gesundheitsamt.
Quelle: gesetze-im-internet.de
Wie man Bleileitungen erkennt
Bleirohre sind weich, grau und lassen sich mit einem Schlüssel leicht einkerben; Verbindungen sind oft wulstig verlötet. Sie finden sich vor allem in Gebäuden, die vor langer Zeit errichtet und seither nicht grundlegend saniert wurden. Sicher ist nur die Prüfung durch einen Sanitärbetrieb, der die sichtbaren Leitungen und den Hausanschluss ansieht. Eine Wasserprobe kann Hinweise geben; ob und wie sie genommen wird, besprechen Sie mit dem Gesundheitsamt oder dem Wasserversorger.
Wer den Austausch ausführen darf
Arbeiten an der Trinkwasserinstallation hinter dem Hausanschluss dürfen außer dem Wasserversorger nur Installationsbetriebe ausführen, die in das Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sind. Fragen Sie den Betrieb danach; das ist auch Voraussetzung für die Bescheinigung bei einer Fristverlängerung.
Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de
Wie ein Austausch abläuft
- Bestandsaufnahme: welche Leitungen aus Blei sind, wo sie verlaufen, ob der Hausanschluss betroffen ist
- Planung: neue Leitungswege, Material, Reihenfolge der Stränge
- Ausführung: oft strangweise, damit Wohnungen möglichst kurz ohne Wasser sind
- Spülen und Druckprobe, Dokumentation der neuen Installation
- Wiederherstellen von Wänden und Böden, oft durch andere Gewerke
Mehrfamilienhaus und Mietwohnung
In Mietshäusern ist der Eigentümer verantwortlich, nicht der Mieter. Mieter, die Bleileitungen vermuten, sprechen den Vermieter oder die Verwaltung an; bei Untätigkeit ist das Gesundheitsamt die richtige Stelle. In Eigentümergemeinschaften gehören die Steigleitungen meist zum Gemeinschaftseigentum, die Leitungen in der Wohnung je nach Teilungserklärung. Klären Sie das, bevor ein Betrieb beauftragt wird.
Kosten und Zeitplan
Der Aufwand hängt davon ab, wie viele Leitungen betroffen sind und wie zugänglich sie sind. Werden ohnehin Bad oder Küche saniert, lässt sich der Austausch dort gut verbinden. Ein seriöses Angebot trennt die Installationsarbeiten von den Folgearbeiten an Wänden, Fliesen und Böden und nennt, was nicht enthalten ist.
Fragen an den Sanitärbetrieb
- Ist der Betrieb im Installateurverzeichnis des Wasserversorgers eingetragen?
- Wie wird festgestellt, welche Leitungen aus Blei sind?
- Kann der Betrieb eine Bescheinigung für eine Fristverlängerung ausstellen, falls nötig?
- In welcher Reihenfolge werden die Stränge erneuert, und wie lange sind Wohnungen ohne Wasser?
- Wer übernimmt die Wiederherstellung von Wänden und Böden?
Stilllegen oder entfernen
Die Verordnung lässt beides zu: Bleileitungen entfernen oder so stilllegen, dass kein Trinkwasser mehr hindurchfließt. Stilllegen kann sinnvoll sein, wenn neue Leitungen auf anderem Weg verlegt werden und die alten Rohre in der Wand bleiben dürfen. Wichtig ist, dass keine toten Leitungsstücke am Netz bleiben, in denen Wasser steht. Wie das technisch richtig ausgeführt wird, entscheidet der Betrieb nach den anerkannten Regeln der Technik.
Quelle: gesetze-im-internet.de
Hausanschluss und Leitungen im Gehweg
Die Leitung vom Versorgungsnetz bis zum Haus liegt oft im Verantwortungsbereich des Wasserversorgers. Besteht der Verdacht, dass auch der Hausanschluss aus Blei ist, sprechen Sie den Versorger an. Er kann sagen, wer für welchen Abschnitt zuständig ist und ob ein Austausch des Anschlusses geplant ist. So vermeiden Sie, dass im Haus neue Leitungen liegen und das Wasser trotzdem durch ein altes Bleirohr ankommt.
Verkauf und Vermietung
Wer ein Haus mit Bleileitungen verkauft oder vermietet, sollte das offenlegen und den Stand des Austauschs dokumentieren. Käufer fragen zunehmend nach der Trinkwasserinstallation, und eine Rechnung über den Austausch ist ein einfacher Nachweis. Für Mieter ist wichtig zu wissen, dass die Pflicht beim Betreiber liegt und das Gesundheitsamt die zuständige Behörde ist.
Typische Fehler
- Nur die sichtbaren Leitungen im Keller getauscht, die Stränge in den Wänden vergessen.
- Keine Klärung mit dem Wasserversorger zum Hausanschluss.
- Einen nicht eingetragenen Betrieb beauftragt, der keine Bescheinigung ausstellen kann.
- Die Frist ignoriert, statt mit dem Gesundheitsamt eine Verlängerung zu klären.
Anfrage über Offrano
Über Offrano geht Ihre Anfrage an genau einen Sanitärbetrieb aus Ihrer Region. Wählen Sie die Leistung Wasserleitungen erneuern und nennen Sie Baujahr und Vermutung; der Betrieb klärt den Rest vor Ort.