Fotograf
Fotograf in Liechtenstein: eine Offerte von genau einem Fotografen
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Gute Fotos entstehen durch Planung: Ablauf, Licht, Orte und Personen, und am Schluss die Frage, wer die Bilder wofür verwenden darf. Ihre Anfrage geht an genau einen Fotografen aus Ihrer Region, für private Anlässe wie für Firmen.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Für welche Anlässe
- Hochzeit: einige Stunden oder den ganzen Tag, vom Standesamt bis zum Fest.
- Businessporträts für Website, Medien und Profile, auch für ganze Teams in einheitlichem Stil.
- Anlässe und Events: Tagungen, Firmenfeste, Messen, mit schneller Lieferung.
- Produktfotos für Onlineshop, Katalog und Werbung.
- Familienfotos im Studio, zu Hause oder draussen.
Welche Angaben für die Offerte nötig sind
- Anlass: Hochzeit, Businessporträts, Veranstaltung, Produkte oder Familie
- Wunschtermin und Ort
- gewünschte Dauer in Stunden
- ob auch Video gewünscht ist
- Besonderheiten: Anzahl Personen oder Produkte, Bildstil, Verwendungszweck, Liefertermin
Nutzungsrechte klar regeln
In aller Regel bleibt das Urheberrecht bei der Fotografin oder beim Fotografen, und Sie erhalten vertraglich Nutzungsrechte. Halten Sie in Offerte oder Vertrag fest, wofür Sie die Bilder verwenden dürfen: privat, Website, soziale Medien, Presse, Werbung, Druck, für welche Dauer, ob Bearbeitungen erlaubt sind und wie der Name des Fotografen angegeben wird.
Für Firmen lohnt eine eindeutige Rechteklausel, bevor Bilder in Kampagnen oder auf Verpackungen landen. Manche Fotografen verrechnen erweiterte Werberechte separat.
Persönlichkeitsrecht und Datenschutz
Wer erkennbare Personen fotografiert und die Bilder veröffentlicht, sollte deshalb vorher deren Einverständnis haben, besonders für Werbung.
Informieren Sie Gäste eines Firmenanlasses vorab, dass fotografiert wird und wofür, und respektieren Sie, wenn jemand nicht abgebildet werden möchte. Bei Hochzeiten in Kirchen gelten oft eigene Regeln der Pfarrei. Im Einzelfall klären Sie rechtliche Fragen mit Ihrem Rechtsdienst oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt.
Offerte und Vertrag
Ob jemand als Fotografin oder Fotograf EFZ ausgebildet ist, sagt etwas über das Handwerk; aussagekräftiger für Ihren Anlass ist das Portfolio. Lassen Sie sich vollständige Serien eines ähnlichen Anlasses zeigen, nicht nur Einzelbilder.
- Anzahl und Bearbeitung der gelieferten Bilder, Rohdaten ja oder nein
- Lieferfrist und Form, etwa Online-Galerie oder Download
- Anzahlung, Annullation und Ersatz bei Krankheit
- Datensicherung bis zur Übergabe
In Liechtenstein: Datenschutz und Anbieter aus der Region
Liechtenstein gehört zum EWR, deshalb gilt für Fotos und Gästelisten die Datenschutz-Grundverordnung; Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzstelle Liechtenstein. Verarbeitet ein Anbieter Personendaten in Ihrem Auftrag, gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag dazu.
Viele Anbieter sitzen in der Schweiz oder in Österreich. Klären Sie, in welcher Währung abgerechnet wird, welches Recht für den Vertrag gilt und wer vor Ort erreichbar ist.
Quelle: datenschutzstelle.li · eur-lex.europa.eu
So vergibt Offrano Ihre Anfrage
Sie bestätigen Ihre Telefonnummer mit einem SMS-Code und Ihre E-Mail-Adresse über einen Link. Danach sehen Betriebe aus der Region nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.
Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über die Mehrwertsteuernummer oder einen Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.
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Häufige Fragen
Wem gehören die Fotos?
Das Urheberrecht bleibt in aller Regel bei der Fotografin oder beim Fotografen. Sie erhalten Nutzungsrechte für die im Vertrag genannten Zwecke.
Dürfen wir Bilder vom Firmenanlass veröffentlichen?
Informieren Sie die Gäste vorab und holen Sie für Werbung ein Einverständnis ein. Wer nicht fotografiert werden möchte, sollte nicht erkennbar veröffentlicht werden.
Bekomme ich alle Bilder?
Üblich ist eine bearbeitete Auswahl. Wie viele Bilder, welche Bearbeitung und ob Rohdaten dazugehören, sollte in der Offerte stehen.
Wer ist in Liechtenstein für Datenschutz zuständig?
Die Datenschutzstelle Liechtenstein; es gilt die Datenschutz-Grundverordnung, weil Liechtenstein zum EWR gehört.
Quelle: datenschutzstelle.li
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie seine Offerte annehmen, entscheiden Sie frei.
Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?
Damit Sie nicht von mehreren Firmen gleichzeitig angerufen werden. Der Betrieb, der übernimmt, hat die Anfrage für sich allein.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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