Fotograf
Fotograf in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Fotografen
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Gute Fotos entstehen durch Planung: Ablauf, Licht, Orte und Personen, und am Schluss die Frage, wer die Bilder wofür verwenden darf. Hier lesen Sie, welche Angaben eine Fotografin oder ein Fotograf für eine passende Offerte braucht, was in den Vertrag gehört und was Sie in der Schweiz zu Persönlichkeitsrecht und Datenschutz beachten sollten. Ihre Anfrage geht an genau einen Fotografen aus Ihrer Region, für private Anlässe wie für Firmen.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Für welche Anlässe
- Hochzeit: einige Stunden oder den ganzen Tag, vom Standesamt bis zum Fest.
- Businessporträts für Website, Medien und Profile, auch für ganze Teams in einheitlichem Stil.
- Anlässe und Events: Tagungen, Firmenfeste, Messen, mit schneller Lieferung.
- Produktfotos für Onlineshop, Katalog und Werbung.
- Familienfotos im Studio, zu Hause oder draussen.
Welche Angaben für die Offerte nötig sind
- Anlass: Hochzeit, Businessporträts, Veranstaltung, Produkte oder Familie
- Wunschtermin und Ort
- gewünschte Dauer in Stunden
- ob auch Video gewünscht ist
- Budgetrahmen in Franken, falls vorhanden
- Besonderheiten: Anzahl Personen oder Produkte, Bildstil, Verwendungszweck, Liefertermin
Nutzungsrechte klar regeln
Fotos sind in der Schweiz urheberrechtlich geschützt. In aller Regel bleibt das Urheberrecht bei der Fotografin oder beim Fotografen, und Sie erhalten vertraglich Nutzungsrechte. Halten Sie in Offerte oder Vertrag fest, wofür Sie die Bilder verwenden dürfen: privat, Website, soziale Medien, Presse, Werbung, Druck, für welche Dauer, ob Bearbeitungen erlaubt sind und wie der Name des Fotografen angegeben wird.
Für Firmen lohnt eine eindeutige Rechteklausel, bevor Bilder in Kampagnen oder auf Verpackungen landen. Manche Fotografen verrechnen erweiterte Werberechte separat.
Persönlichkeitsrecht und Datenschutz
Das Schweizer Recht schützt die Persönlichkeit und damit auch das Recht am eigenen Bild; dazu kommt das Datenschutzgesetz. Wer erkennbare Personen fotografiert und die Bilder veröffentlicht, sollte deshalb vorher deren Einverständnis haben, besonders für Werbung.
Informieren Sie Gäste eines Firmenanlasses vorab, dass fotografiert wird und wofür, und respektieren Sie, wenn jemand nicht abgebildet werden möchte. Bei Hochzeiten in Kirchen gelten oft eigene Regeln der Pfarrei. Im Einzelfall klären Sie rechtliche Fragen mit Ihrem Rechtsdienst oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt.
Offerte und Vertrag
Ob jemand als Fotografin oder Fotograf EFZ ausgebildet ist, sagt etwas über das Handwerk; aussagekräftiger für Ihren Anlass ist das Portfolio. Lassen Sie sich vollständige Serien eines ähnlichen Anlasses zeigen, nicht nur Einzelbilder.
- Anzahl und Bearbeitung der gelieferten Bilder, Rohdaten ja oder nein
- Lieferfrist und Form, etwa Online-Galerie oder Download
- Anzahlung, Annullation und Ersatz bei Krankheit
- Datensicherung bis zur Übergabe
- Preise in Franken, inklusive oder exklusive MWST
So vermittelt Offrano
Sie erfassen Anlass und Wünsche und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Fotografen aus Ihrer Region sehen die Eckdaten ohne Namen und Kontakt. Genau einer kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen per E-Mail seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer.
Geprüft wird nur, dass das Unternehmen besteht, nicht die Qualität der Bilder. Eine Zusage, dass sich ein Fotograf meldet, gibt es nicht; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot.
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Häufige Fragen
Wem gehören die Fotos?
Das Urheberrecht bleibt in aller Regel bei der Fotografin oder beim Fotografen. Sie erhalten Nutzungsrechte für die im Vertrag genannten Zwecke.
Dürfen wir Bilder vom Firmenanlass veröffentlichen?
Informieren Sie die Gäste vorab und holen Sie für Werbung ein Einverständnis ein. Wer nicht fotografiert werden möchte, sollte nicht erkennbar veröffentlicht werden.
Bekomme ich alle Bilder?
Üblich ist eine bearbeitete Auswahl. Wie viele Bilder, welche Bearbeitung und ob Rohdaten dazugehören, sollte in der Offerte stehen.
Wie früh sollte ich einen Hochzeitsfotografen anfragen?
Sobald Datum und Ort feststehen. Samstage in der Hochzeitssaison sind früh ausgebucht.
Kann der Fotograf auch filmen?
Manche bieten beides an. Markieren Sie im Formular, dass Video gewünscht ist.
Was gehört in einen Fotovertrag?
Leistungen und Dauer, Anzahl und Bearbeitung der Bilder, Lieferfrist und Lieferform, Nutzungsrechte mit Zweck und Dauer, Namensnennung, Anzahlung, Annullation und Ersatz bei Krankheit. Bei Firmenaufträgen zusätzlich, wer die Einverständnisse der abgebildeten Personen einholt.
Darf der Fotograf in der Kirche überall fotografieren?
Viele Kirchgemeinden haben eigene Regeln, etwa kein Blitz oder feste Standorte während der Trauung. Klären Sie das mit der Pfarrei und geben Sie die Vorgaben weiter.
Was kostet die Anfrage über Offrano?
Nichts. Offrano wird vom Fotografen bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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