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Veranstaltungstechnik

Veranstaltungstechnik in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Dienstleister

Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Veranstaltungstechnik

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Art der Veranstaltung (Pflichtfeld)
Personen
Benötigte Technik (Pflichtfeld)
Drinnen oder draussen? (Pflichtfeld)
Mit Technikpersonal vor Ort? (Pflichtfeld)
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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Ob Tagung, Firmenanlass, Generalversammlung, Konzert oder Open Air: Die Technik entscheidet mit, ob das Publikum gut hört, gut sieht und geschützt ist. Diese Seite richtet sich an Firmen, Agenturen und Veranstalter in der Schweiz. Sie lesen, welche Angaben ein Technikpartner für eine verlässliche Offerte braucht, was die Verordnung zum Schutz vor Schall und Laserstrahlung verlangt und worauf Sie in der Offerte achten sollten. Ihre Anfrage geht an genau einen Dienstleister aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Was ein Technikpartner liefert

  • Tontechnik: Beschallung, Mikrofone, Mischpult, Übertragung von Referaten und Musik.
  • Lichttechnik: Grund-, Bühnen- und Effektlicht.
  • Video und LED: Projektion, LED-Wände, Kameras, Streaming und Aufzeichnung.
  • Bühnenbau mit Podesten, Traversen und Rigging.
  • Konferenztechnik: Rednerpult, Dolmetschanlage, Abstimmungssysteme, hybride Formate.
  • Zelte und Überdachungen für draussen.

Welche Angaben der Dienstleister braucht

  • Art des Anlasses: Konferenz, Konzert oder Festival, Firmenanlass, Messe, Hochzeit
  • Anzahl Gäste
  • Datum sowie Auf- und Abbauzeiten
  • benötigte Technik: Ton, Licht, Video und LED, Bühne, Zelt
  • drinnen, draussen oder beides
  • ob Technikpersonal vor Ort sein soll und ein Budgetrahmen in Franken, falls vorhanden
  • Besonderheiten: Location, Raummasse, Hängepunkte, Stromanschlüsse, Anlieferung, Ablaufplan
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Schall: Pflichten ab einem bestimmten Pegel

Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) legt Grenzwerte und Rahmenbedingungen für Veranstaltungen fest. Überschreitet der Stundenpegel bei verstärkter Musik 93 dB(A), gelten laut Bundesamt für Gesundheit bestimmte Pflichten: Voranmeldung, Information des Publikums, Gehörschutz, Überwachung und Aufzeichnung des Schallpegels und gegebenenfalls eine Ruhezone. Je lauter und länger, desto strenger die Anforderungen.

Die Pflichten treffen die Organisierenden. Klären Sie mit Ihrem Technikpartner, wer den Pegel misst und aufzeichnet und wie die Anlage ausgelegt wird.

Quelle: bag.admin.ch

Laser, Bewilligungen und Brandschutz

Veranstaltungen mit Laserstrahlung sind meldepflichtig, ausgenommen Einrichtungen der Klassen 1 und 2, sofern sie nicht in den Luftraum strahlen. Die Meldung geht laut BAG über das Meldeportal bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung. Für stärkere Laserklassen braucht es Personen mit Sachkundenachweis bzw. Sachkundebestätigung.

Ob ein Anlass bewilligungspflichtig ist und welche Auflagen gelten, etwa zu Fluchtwegen, Brandschutz, Lärm und Nachtruhe, bestimmen Kanton und Gemeinde. Die Anmeldung von Musiknutzung bei der SUISA ist in der Regel Sache des Veranstalters.

Quelle: bag.admin.ch

Worauf Sie bei der Offerte achten sollten

  • Positionsweise Aufstellung mit Personal, Transport, Auf- und Abbau
  • Probenzeiten, Standzeiten und Zuschläge für Nacht oder Wochenende
  • Technische Leitung vor Ort als feste Ansprechperson
  • Ersatz für kritische Geräte wie Funkmikrofone und Zuspieler
  • Wer Schallpegel misst und aufzeichnet, wenn die Musik laut wird
  • Preise inklusive oder exklusive MWST, Versicherung, Annullation und Regelung bei Unwetter

So vermittelt Offrano

Sie erfassen den Anlass und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Dienstleister aus Ihrer Region sehen die Eckdaten, aber nicht Ihren Firmennamen. Genau einer kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen per E-Mail seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer.

Geprüft wird, dass der Dienstleister als Unternehmen besteht, nicht seine Ausrüstung oder Sachkunde. Eine Zusage, dass sich ein Dienstleister meldet, gibt es nicht; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot.

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Häufige Fragen

Ab wann gelten besondere Pflichten wegen Lautstärke?

Laut BAG gelten bei verstärkter Musik ab einem Stundenpegel über 93 dB(A) Pflichten wie Voranmeldung, Publikumsinformation, Gehörschutz und Pegelaufzeichnung.

Quelle: bag.admin.ch

Muss eine Lasershow gemeldet werden?

Ja, ausser bei Lasern der Klassen 1 und 2, die nicht in den Luftraum strahlen. Die Meldung muss spätestens 14 Tage vorher beim BAG eingehen.

Quelle: bag.admin.ch

Brauchen wir einen Techniker vor Ort?

Bei allem über eine einfache Beschallung hinaus ist das sehr zu empfehlen, bei lauter Musik auch für die Pegelüberwachung.

Wer holt die Bewilligung für den Anlass ein?

In der Regel der Veranstalter bei Gemeinde oder Kanton. Der Technikpartner liefert Pläne und Unterlagen zu seinen Aufbauten.

Kann der Dienstleister die Tagung streamen?

Viele bieten Kameras, Bildregie und Streaming an. Nennen Sie Plattform und ob eine Aufzeichnung gewünscht ist.

Welche Angaben braucht der Technikpartner von der Location?

Grundriss mit Massen, Raumhöhe, Hängepunkte und Traglasten, Stromanschlüsse, Zufahrt und Warenlift sowie die erlaubten Auf- und Abbauzeiten. Ohne diese Angaben kalkuliert der Dienstleister mit Reserven oder muss später nachofferieren.

Was kostet uns die Anfrage bei Offrano?

Nichts. Offrano wird vom Dienstleister bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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