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Catering

Catering in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Caterer

Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Catering

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Ob Hochzeit, Firmenanlass, Apéro riche oder Geburtstagsfest: Beim Catering zählen neben dem Essen auch Personal, Geschirr, Getränke, Aufbau und Rückbau. Hier lesen Sie, welche Angaben ein Caterer für eine verlässliche Offerte braucht, welche Leistungen Sie ausdrücklich klären sollten, was in der Schweiz zur Allergeninformation gilt und was in den Vertrag gehört. Ihre Anfrage geht an genau einen Caterer aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Buffet, Menü, Apéro oder Grill

  • Buffet: für viele Gäste und unterschiedliche Vorlieben, braucht Platz und gute Wege.
  • Gesetztes Menü: mehrere Gänge am Tisch, mehr Servicepersonal, feste Zeiten.
  • Apéro oder Fingerfood: für Empfänge und Stehanlässe, als Apéro riche auch als ganze Mahlzeit.
  • Grill: vor Ort zubereitet, braucht Platz im Freien, eine Schlechtwettervariante und das Einverständnis der Vermieterschaft.

Welche Angaben der Caterer für die Offerte braucht

  • Anlass: Hochzeit, Firmenanlass, Geburtstag oder anderes Fest
  • Anzahl Gäste, mit Anteil Kinder
  • Datum und, falls bekannt, Ort
  • Art der Verpflegung
  • ob Servicepersonal gewünscht ist
  • Budgetrahmen pro Person in Franken, falls vorhanden
  • Besonderheiten: vegetarische oder vegane Anteile, Unverträglichkeiten, Getränke, Küche, Strom und Wasser vor Ort
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Allergene: was Schweizer Recht verlangt

Speisen an einem Anlass gelten als offen abgegebene Lebensmittel. Auch dafür haben Konsumentinnen und Konsumenten Anspruch auf Informationen, zum Beispiel über Allergene. Laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen müssen Allergene grundsätzlich schriftlich deklariert werden. Darauf kann verzichtet werden, wenn schriftlich darauf hingewiesen wird, dass die Information mündlich erteilt wird; dann muss sie dem Personal schriftlich vorliegen oder durch eine Fachperson vermittelt werden können.

Fragen Sie Ihre Gäste vorab nach Unverträglichkeiten und Ernährungsweisen und geben Sie das dem Caterer weiter. Ob ein Gericht für einen bestimmten Gast passt, klärt der Gast selbst mit dem Caterer; Ernährungs- oder Gesundheitsempfehlungen geben wir nicht.

Quelle: blv.admin.ch

Was in Offerte und Vertrag gehört

Vergleichbar werden Offerten erst mit klarem Umfang. Klären Sie Geschirr, Gläser, Tischwäsche, Stehtische, Warmhaltetechnik und Kühlung, Auf- und Rückbau, Entsorgung und die Reinigung der Küche an der Location. Werden alkoholische Getränke ausgeschenkt, kann je nach Kanton eine Bewilligung nötig sein; das klärt der Caterer oder die Gemeinde.

  • Menü oder Buffetauswahl mit Mengen pro Person
  • Stichtag für die definitive Gästezahl
  • Personal mit Einsatzzeiten und Ansatz für Mehrstunden
  • Preise in Franken, inklusive oder exklusive MWST
  • Anzahlung, Zahlungsfrist und Annullationsbedingungen
  • eigene Getränke erlaubt? Zapfengeld ja oder nein

Planung am Tag selbst

Viele Missverständnisse entstehen, weil ein Fest länger dauert als geplant oder die Location andere Zeiten vorgibt. Stimmen Sie Anlieferung, Aufbau, Servicezeiten und Rückbau mit der Vermieterschaft ab und bestimmen Sie eine Ansprechperson, die am Anlass für den Caterer erreichbar ist.

So vermittelt Offrano

Sie erfassen Ihren Anlass und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Caterer aus Ihrer Region sehen die Eckdaten ohne Namen und Kontakt. Genau ein Caterer kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen per E-Mail seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer.

Geprüft wird nur, dass der Caterer als Unternehmen besteht, nicht die Qualität seiner Küche. Eine Zusage, dass sich ein Caterer meldet, gibt es nicht; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot.

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Häufige Fragen

Muss der Caterer Allergene schriftlich angeben?

Grundsätzlich ja. Alternativ genügt ein schriftlicher Hinweis, dass mündlich informiert wird; dann muss die Information dem Personal schriftlich vorliegen.

Quelle: blv.admin.ch

Was gilt, wenn weniger Gäste kommen?

Das regelt der Vertrag. Üblich ist ein Stichtag für die definitive Gästezahl, danach wird meist diese Zahl verrechnet.

Darf ich eigene Getränke mitbringen?

Das hängt von Caterer und Location ab. Häufig wird ein Zapfengeld verlangt; klären Sie das in der Offerte.

Braucht es eine Bewilligung für den Ausschank?

Je nach Kanton und Rahmen des Anlasses kann eine Bewilligung nötig sein. Der Caterer oder die Gemeinde weiss, was gilt.

Sind die Preise in der Offerte inklusive MWST?

Das muss die Offerte ausweisen. Vergleichen Sie Offerten immer auf derselben Basis.

Stellt der Caterer auch Geschirr, Stehtische und Deko?

Viele Caterer vermieten Geschirr, Gläser, Stehtische und Tischwäsche oder arbeiten mit Vermietfirmen. Dekoration ist oft eine eigene Leistung. Lassen Sie alles einzeln offerieren, damit Sie vergleichen können.

Was kostet die Anfrage über Offrano?

Nichts. Offrano wird vom Caterer bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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