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Catering

Catering: ein Angebot von genau einem Caterer in Luxemburg

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Catering

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Beim Catering geht es um mehr als das Essen: Personal, Geschirr, Aufbau, Getränke, Kühlung und am Ende das Aufräumen entscheiden darüber, ob der Abend entspannt wird. Hier lesen Sie, welche Angaben ein Caterer für ein belastbares Angebot braucht, welche Leistungen Sie ausdrücklich klären sollten, wie Allergeninformationen geregelt sind und welche Punkte in den Vertrag gehören. Ihre Anfrage geht an genau einen Caterer aus Ihrer Region, für private Feiern wie für Firmenveranstaltungen.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Welche Form der Verpflegung passt?

  • Buffet: flexibel für viele Gäste und unterschiedliche Vorlieben, braucht Platz und eine gute Laufwegeplanung.
  • Gesetztes Menü: mehrere Gänge am Tisch, mehr Servicepersonal, feste Zeiten im Ablauf.
  • Fingerfood: für Empfänge, Stehempfänge und lockere Formate, oft kombiniert mit einem späteren Hauptgang.
  • Grill: vor Ort zubereitet, braucht Stellfläche im Freien, Wetterplan und Klärung zu Rauch und Feuer mit dem Vermieter der Location.

Welche Angaben der Caterer für das Angebot braucht

  • der Anlass: Hochzeit, Firmenveranstaltung, Geburtstag oder andere Feier
  • die Anzahl der Gäste, möglichst mit Anteil Kinder
  • das Datum der Veranstaltung und der Ort, wenn schon bekannt
  • die Art der Verpflegung: Buffet, Menü, Fingerfood oder Grill
  • ob Servicepersonal gewünscht ist
  • ein Budgetrahmen pro Person, falls vorhanden
  • Besonderheiten in eigenen Worten: vegetarische oder vegane Anteile, Unverträglichkeiten, Getränke, Küche und Strom vor Ort
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Leistungsumfang: was oft vergessen wird

Vergleichbar werden Angebote erst, wenn der Umfang klar ist. Klären Sie, ob Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche, Buffettische und Warmhaltetechnik gestellt werden, wer auf- und abbaut, ob Getränke vom Caterer kommen oder selbst mitgebracht werden dürfen und ob dafür ein Korkgeld anfällt.

Fragen Sie außerdem nach der Personalplanung: Wie viele Servicekräfte sind vorgesehen, ab wann und bis wann, und wie werden Überstunden abgerechnet? Viele Missverständnisse entstehen, weil eine Feier länger dauert als geplant. Auch Entsorgung und Endreinigung der Küche an der Location sind nicht immer enthalten.

Was in den Vertrag gehört

  • Menü oder Buffetauswahl mit Mengen je Person
  • Stichtag für die endgültige Gästezahl und wie danach abgerechnet wird
  • Personal mit Einsatzzeiten und Satz für Mehrstunden
  • Mietmaterial, Transport, Auf- und Abbau, Entsorgung
  • Anzahlung, Zahlungsziel und Stornobedingungen
  • Ob eine Verkostung vorgesehen ist und was sie kostet

In Luxemburg: Datenschutz, Genehmigung und Sprachen

Für Fotos und Gästelisten gilt die Datenschutz-Grundverordnung; Aufsichtsbehörde in Luxemburg ist die Nationale Kommission für den Datenschutz (CNPD). Verarbeitet ein Anbieter Personendaten in Ihrem Auftrag, gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag dazu.

Viele gewerbliche Tätigkeiten brauchen in Luxemburg eine Niederlassungsgenehmigung. Klären Sie mit dem Anbieter auch, in welchen Sprachen er arbeitet; in Luxemburg sind Deutsch, Französisch und Luxemburgisch im Alltag, im Geschäftsleben oft auch Englisch üblich.

Quelle: cnpd.public.lu · eur-lex.europa.eu · guichet.public.lu

Eine Anfrage, ein Betrieb: so funktioniert Offrano

Sie bestätigen Ihre Telefonnummer mit einem SMS-Code und Ihre E-Mail-Adresse über einen Link. Danach sehen Betriebe aus der Region nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.

Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einen Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.

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Häufige Fragen

Wie früh sollte ich einen Caterer anfragen?

Sobald Datum und ungefähre Gästezahl feststehen. Beliebte Termine wie Samstage in der Hochzeitssaison oder die Wochen vor Weihnachten sind früh vergeben.

Was passiert, wenn weniger Gäste kommen als geplant?

Das regelt der Vertrag. Üblich ist ein Stichtag für die endgültige Gästezahl; danach wird meist diese Zahl berechnet. Klären Sie das vor der Unterschrift.

Kann ich Getränke selbst mitbringen?

Das hängt vom Caterer und von der Location ab. Manche erlauben es gegen Korkgeld, andere nicht. Klären Sie das im Angebot.

Wer ist in Luxemburg für Datenschutz zuständig?

Die Nationale Kommission für den Datenschutz (CNPD).

Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?

Damit Sie nicht von mehreren Firmen gleichzeitig angerufen werden. Der Betrieb, der übernimmt, hat die Anfrage für sich allein.

Kann ich meine Anfrage zurückziehen?

Ja, über den Link in jeder E-Mail von Offrano. Ist die Anfrage schon übernommen, leiten wir Ihren Widerruf sofort an den Betrieb weiter.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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