Catering
Catering in Österreich: ein Angebot von genau einem Caterer
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ob Hochzeit im Weingut, Firmenfeier im Büro oder runder Geburtstag im Garten: Beim Catering zählen neben dem Essen auch Personal, Geschirr, Getränke, Aufbau und Abbau. Hier lesen Sie, welche Angaben ein Caterer für ein belastbares Angebot braucht, welche Leistungen Sie ausdrücklich klären sollten, was in Österreich zur Allergeninformation gilt und worauf Sie bei Kostenvoranschlag und Vertrag achten. Ihre Anfrage geht an genau einen Caterer aus Ihrer Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Buffet, Menü, Fingerfood oder Grill
- Buffet: für viele Gäste und unterschiedliche Vorlieben, braucht Platz und durchdachte Wege.
- Gesetztes Menü: mehrere Gänge am Tisch, mehr Servicepersonal, fixe Zeiten im Ablauf.
- Fingerfood: für Empfänge und lockere Formate, oft mit späterem Hauptgang.
- Grill: frisch vor Ort, braucht Fläche im Freien, einen Plan für Schlechtwetter und die Zustimmung des Vermieters.
Welche Angaben der Caterer braucht
- Anlass: Hochzeit, Firmenveranstaltung, Geburtstag oder andere Feier
- Anzahl der Gäste, mit Anteil Kinder
- Datum und, wenn bekannt, Ort der Veranstaltung
- Art der Verpflegung
- ob Servicepersonal gewünscht ist
- Budgetrahmen pro Person, falls vorhanden
- Besonderheiten: vegetarische oder vegane Speisen, Unverträglichkeiten, Getränke, Küche und Strom vor Ort
Allergeninformation in Österreich
Die Informationspflicht über die Hauptallergene gilt nicht nur für verpackte Lebensmittel, sondern auch für lose Ware, also etwa für Speisen in Gastronomie und Catering. Ein professioneller Caterer kann für jedes Gericht sagen, welche der Hauptallergene enthalten sind, schriftlich oder mündlich durch geschultes Personal.
Fragen Sie Ihre Gäste vorab nach Unverträglichkeiten und Ernährungsweisen und geben Sie das weiter. Ob ein Gericht für einen bestimmten Gast geeignet ist, klärt der Gast selbst mit dem Caterer; Ernährungs- oder Gesundheitsempfehlungen geben wir nicht.
Quelle: wko.at
Kostenvoranschlag und Vertrag
Feiern Sie privat, ist ein Kostenvoranschlag gegenüber Ihnen als Konsument verbindlich, sofern der Caterer nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt. Mehrkosten, die durch Ihre eigenen Änderungswünsche entstehen, etwa mehr Gäste oder ein zusätzlicher Gang, können aber zusätzlich verrechnet werden.
Größere Feste können unter die Veranstaltungsgesetze der Bundesländer fallen. Ob eine Anzeige oder Bewilligung nötig ist, klären Sie als Veranstalter mit Gemeinde oder Magistrat.
- Menü oder Buffetauswahl mit Mengen je Person
- Stichtag für die endgültige Gästezahl
- Personal mit Einsatzzeiten und Satz für Mehrstunden
- Geschirr, Gläser, Tischwäsche, Transport, Aufbau, Abbau, Entsorgung
- Anzahlung, Zahlung und Stornobedingungen
- eigene Getränke erlaubt? Stoppelgeld ja oder nein
Was im Angebot oft fehlt
Achten Sie darauf, ob Mietmaterial, Warmhaltetechnik und Kühlung enthalten sind, wie viele Servicekräfte ab wann kommen und was passiert, wenn die Feier länger dauert. Klären Sie auch die Endreinigung der Küche an der Location, die Entsorgung von Speiseresten und ob eine Verkostung vorgesehen ist.
So läuft es über Offrano
Sie beschreiben Ihre Veranstaltung und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Caterer aus Ihrer Region sehen die Eckdaten, aber keine Namen. Genau ein Caterer kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten erhält, bekommen Sie per E-Mail seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
Wir prüfen, ob es das Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Küche. Eine Zusage, dass sich ein Caterer meldet, geben wir nicht; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot.
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Häufige Fragen
Ist der Kostenvoranschlag des Caterers verbindlich?
Für Privatpersonen grundsätzlich ja, außer er wird ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet. Mehrkosten durch eigene Änderungswünsche dürfen zusätzlich verrechnet werden.
Quelle: wko.at
Muss der Caterer über Allergene informieren?
Ja, die Informationspflicht über die Hauptallergene gilt auch für lose Ware wie Buffet und Menü.
Quelle: wko.at
Was ist, wenn weniger Gäste kommen?
Das regelt der Vertrag. Üblich ist ein Stichtag für die endgültige Gästezahl, danach wird meist diese Zahl verrechnet.
Darf ich den Wein selbst mitbringen?
Das hängt von Caterer und Location ab. Häufig wird dafür ein Stoppelgeld verlangt; klären Sie das im Angebot.
Brauche ich für mein Fest eine Genehmigung?
Das richtet sich nach dem Veranstaltungsgesetz Ihres Bundeslandes. Fragen Sie bei Gemeinde oder Magistrat nach.
Übernimmt der Caterer auch Geschirr, Tische und Deko?
Viele Caterer vermieten Geschirr, Gläser, Stehtische und Tischwäsche mit oder arbeiten mit Verleihfirmen zusammen. Deko und Blumenschmuck sind oft eigene Leistungen. Lassen Sie alles einzeln im Angebot aufführen, damit Sie vergleichen können und nichts doppelt bestellen.
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Offrano wird von dem Caterer bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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