Fotograf
Fotograf in Österreich: ein Angebot von genau einem Fotografen
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Gute Fotos sind eine Frage der Planung: Ablauf, Licht, Orte und Personen. Und am Ende der Frage, wer die Bilder wofür verwenden darf. Hier lesen Sie, welche Angaben ein Berufsfotograf für ein passendes Angebot braucht, was im Vertrag stehen sollte und was in Österreich zu Urheberrecht, Bildnisschutz und Datenschutz gilt. Ihre Anfrage geht an genau einen Fotografen aus Ihrer Region, für Hochzeit und Familie ebenso wie für Unternehmen.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Die Anlässe
- Hochzeit: stundenweise oder ganztägig, von der Trauung bis zur Feier, mit Paarbildern und Gruppenfotos.
- Business-Porträts für Website, Presse und Profile, auch als Teamshooting mit einheitlichem Stil.
- Veranstaltungen: Kongresse, Firmenfeiern, Messen, mit rascher Bildlieferung.
- Produktfotos für Onlineshop, Katalog und Werbung.
- Familienfotos im Studio, zu Hause oder im Freien.
Welche Angaben der Fotograf braucht
- Anlass: Hochzeit, Business-Porträts, Veranstaltung, Produkte oder Familie
- Wunschtermin und Ort
- gewünschte Dauer in Stunden
- ob auch Video gewünscht ist
- Budgetrahmen, falls vorhanden
- Besonderheiten: Anzahl Personen oder Produkte, Bildstil, Verwendungszweck, gewünschter Liefertermin
Urheberrecht und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht entsteht mit der Aufnahme und kann nicht übertragen werden; der Fotograf räumt Ihnen Nutzungsrechte ein. Laut Wirtschaftskammer müssen diese für den konkreten Zweck erteilt werden, etwa für die Website, und auch für die Bearbeitung der Fotos braucht es die Erlaubnis des Urhebers. Veröffentlicht werden Fotos mit der vom Urheber gewünschten Urheberbezeichnung, auch wenn Nutzungsrechte abgetreten wurden.
Halten Sie im Vertrag deshalb fest: Verwendungszwecke, Dauer, räumlicher Umfang, Bearbeitungen und die Form der Urheberangabe. Für Unternehmen, die Bilder in Werbung einsetzen, ist das besonders wichtig.
Quelle: wko.at
Bildnisschutz und Datenschutz
Das Urheberrechtsgesetz schützt auch das Recht am eigenen Bild: Fotos von erkennbaren Personen dürfen nicht veröffentlicht werden, wenn damit deren berechtigte Interessen verletzt werden, etwa durch Bloßstellung oder Verwendung in der Werbung. Hinzu kommt die Datenschutz-Grundverordnung. Die Wirtschaftskammer empfiehlt, Gäste einer Firmenveranstaltung vorab über das Fotografieren und den Verwendungszweck zu informieren und dem Wunsch, nicht fotografiert zu werden, nachzukommen.
Im Einzelfall klären Sie Fragen mit Ihrer Rechtsabteilung oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt.
Quelle: wko.at
Angebot, Vertrag und Qualifikation
Berufsfotografie ist in Österreich ein freies Gewerbe, ein Befähigungsnachweis ist also nicht vorgeschrieben. Aussagekräftiger ist das Portfolio: Lassen Sie sich vollständige Serien eines ähnlichen Anlasses zeigen.
- Anzahl und Bearbeitung der gelieferten Bilder, Rohdaten ja oder nein
- Liefertermin und Form, etwa Online-Galerie oder Download
- Anzahlung, Storno und Ersatz im Krankheitsfall
- Datensicherung bis zur Übergabe
- Nutzungsrechte und Urheberbezeichnung
Quelle: wko.at
So läuft es über Offrano
Sie beschreiben Anlass und Wünsche und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Fotografen aus Ihrer Region sehen die Eckdaten, aber keine Namen. Genau einer kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen per E-Mail seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
Wir prüfen, ob es das Unternehmen gibt, nicht die Qualität der Bilder. Dass sich ein Fotograf meldet, können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot.
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Häufige Fragen
Gehören mir die Rechte an den bestellten Fotos?
Das Urheberrecht bleibt beim Fotografen. Sie erhalten Nutzungsrechte für die vereinbarten Zwecke; lassen Sie diese schriftlich festhalten.
Quelle: wko.at
Muss der Name des Fotografen bei der Veröffentlichung stehen?
Laut Wirtschaftskammer ja, mit der vom Urheber gewünschten Bezeichnung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Quelle: wko.at
Dürfen wir Fotos von der Firmenfeier veröffentlichen?
Nur, wenn keine berechtigten Interessen der Abgebildeten verletzt werden; dazu kommt der Datenschutz. Informieren Sie Gäste vorab und holen Sie für Werbung Zustimmungen ein.
Braucht ein Fotograf in Österreich eine Meisterprüfung?
Nein, Berufsfotografie ist ein freies Gewerbe. Achten Sie auf Portfolio und Referenzen.
Quelle: wko.at
Wie früh sollte ich für die Hochzeit anfragen?
Sobald Datum und Ort feststehen. Beliebte Termine sind früh vergeben.
Was steht in einem guten Fotovertrag?
Leistungen und Dauer, Anzahl und Bearbeitung der Bilder, Liefertermin und Lieferform, Nutzungsrechte mit Zweck und Dauer, Urheberbezeichnung, Anzahlung, Storno und eine Regelung für den Krankheitsfall. Für Firmen kommt dazu, wer die Zustimmungen der abgebildeten Personen einholt.
Kann ich den Fotografen bei einer Kirchentrauung überall fotografieren lassen?
Viele Pfarren haben eigene Regeln, etwa kein Blitz oder feste Plätze während der Zeremonie. Klären Sie das mit der Pfarre und geben Sie die Vorgaben an den Fotografen weiter.
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Offrano wird vom Fotografen bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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