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Fotograf

Fotograf: ein Angebot von genau einem Fotografen

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Fotograf

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Gute Fotos entstehen aus Planung: Ablauf, Licht, Orte, Personen und am Ende die Frage, wer die Bilder wofür verwenden darf. Hier lesen Sie, welche Angaben ein Fotograf für ein passendes Angebot braucht, was in einem Fotovertrag stehen sollte und was in Deutschland beim Recht am eigenen Bild gilt. Ihre Anfrage geht an genau einen Fotografen oder ein Fotostudio aus Ihrer Region, für private Anlässe ebenso wie für Unternehmen.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Welche Art von Fotografie brauchen Sie?

  • Hochzeitsfotografie: von einzelnen Stunden bis zur ganztägigen Begleitung, mit Paarshooting, Gruppenbildern und Reportage.
  • Businessfotos: Porträts für Website, Presse und Profile, oft im Büro oder Studio, gern mit einheitlichem Look für ein ganzes Team.
  • Eventfotografie: Konferenzen, Firmenfeiern, Messen, mit schneller Lieferung für Presse und soziale Medien.
  • Produktfotografie: freigestellte Bilder für Onlineshops oder inszenierte Motive für Kataloge und Werbung.
  • Familienfotos: im Studio, zu Hause oder draußen, mit Zeit für Kinder.

Welche Angaben der Fotograf für das Angebot braucht

  • der Anlass: Hochzeit, Business-Porträts, Veranstaltung, Produkte oder Familie
  • Wunschtermin und Ort, soweit bekannt
  • die gewünschte Dauer in Stunden
  • ob zusätzlich Video gewünscht ist
  • ein Budgetrahmen, falls vorhanden
  • Besonderheiten in eigenen Worten: Anzahl Personen oder Produkte, gewünschter Bildstil, Verwendungszweck, Liefertermin
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Was im Angebot und im Vertrag stehen sollte

Vergleichbar werden Angebote, wenn Leistungen und Lieferung klar beschrieben sind. Fragen Sie nach der Zahl der bearbeiteten Bilder, dem Bearbeitungsumfang, dem Liefertermin und der Form der Lieferung, etwa als Online-Galerie oder Download in bestimmten Auflösungen. Rohdaten sind oft nicht enthalten.

Für einen festen Termin wie eine Hochzeit gehören Anzahlung, Stornobedingungen und die Regelung für den Krankheitsfall in den Vertrag: Stellt der Fotograf dann Ersatz? Fragen Sie auch, wie Daten gesichert werden, bis die Bilder bei Ihnen sind.

Bildrechte und Recht am eigenen Bild

Das Urheberrecht an den Fotos bleibt beim Fotografen; Sie erhalten Nutzungsrechte. Wichtig ist, dass der Vertrag den Zweck nennt: privat, Website, Presse, Werbung, Print, für welchen Zeitraum und ob Bearbeitungen durch Dritte erlaubt sind. Für Unternehmen lohnt eine klare Rechteklausel, bevor die Bilder in Kampagnen landen.

Bildnisse von Personen dürfen nach dem Kunsturhebergesetz grundsätzlich nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. Ausnahmen gibt es unter anderem für Bilder von Versammlungen und ähnlichen Vorgängen, an denen die Personen teilgenommen haben, aber nicht, wenn berechtigte Interessen der Abgebildeten verletzt werden. Dazu kommt der Datenschutz. Informieren Sie Gäste und Mitarbeitende vorab, wofür fotografiert wird, und holen Sie für Werbung ausdrücklich Einwilligungen ein. Im Einzelfall klären Sie Fragen mit Ihrer Rechtsabteilung oder einem Anwalt.

Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de

Woran Sie einen passenden Fotografen erkennen

Fotografen gehören in Deutschland zu den zulassungsfreien Handwerken; ein Meistertitel ist also keine Voraussetzung. Aussagekräftiger ist das Portfolio: Lassen Sie sich vollständige Serien eines vergleichbaren Anlasses zeigen, nicht nur die besten Einzelbilder. So sehen Sie, wie jemand mit schwierigem Licht, vielen Menschen und engem Zeitplan umgeht.

Quelle: gesetze-im-internet.de

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

Sie beschreiben Anlass und Wünsche und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Fotografen aus Ihrer Region sehen die Eckdaten ohne Namen und Kontakt. Genau einer kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen per E-Mail seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.

Geprüft wird, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, nicht die Qualität der Bilder. Eine Zusage, dass sich ein Fotograf meldet, geben wir nicht; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot.

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Häufige Fragen

Wie früh sollte ich einen Hochzeitsfotografen anfragen?

So früh wie möglich, sobald Datum und Ort feststehen. Samstage in der Hochzeitssaison sind schnell vergeben.

Bekomme ich alle Bilder oder nur eine Auswahl?

Üblich ist eine bearbeitete Auswahl. Wie viele Bilder, in welcher Bearbeitung und ob Rohdaten dazugehören, sollte im Angebot stehen.

Dürfen wir Fotos von der Firmenfeier auf die Website stellen?

Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der Abgebildeten veröffentlicht werden; es gibt Ausnahmen, etwa bei Bildern von Versammlungen. Informieren Sie vorab und klären Sie Zweifelsfälle mit Ihrer Rechtsabteilung.

Wem gehören die Rechte an den Fotos?

Das Urheberrecht bleibt beim Fotografen. Sie erhalten Nutzungsrechte für die im Vertrag genannten Zwecke. Lassen Sie sich diese schriftlich geben.

Kann der Fotograf auch filmen?

Manche bieten Foto und Video aus einer Hand an. Markieren Sie im Formular, dass Video gewünscht ist.

Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?

Nichts. Offrano wird von dem Fotografen bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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