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Autoankauf

Autoankauf in Liechtenstein: eine Offerte von genau einem Händler

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Autoankauf

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

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Wann möchten Sie verkaufen? (Pflichtfeld)
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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Der Verkauf an einen Händler erspart Inserate, Probefahrten mit Unbekannten und lange Verhandlungen. Damit er sauber abläuft, braucht es ehrliche Angaben zum Fahrzeug, einen schriftlichen Kaufvertrag und die richtige Abwicklung mit Kontrollschildern und Versicherung. Hier lesen Sie, welche Angaben ein Ankäufer braucht, worauf Sie bei Vertrag und Zahlung achten und was für Autos gilt, die in den Export oder zur Entsorgung gehen. Ihre Anfrage geht an genau einen Händler aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Wann sich der Verkauf an einen Händler lohnt

  • Sie möchten eine fahrbereite Occasion rasch und ohne Inserat verkaufen.
  • Ein Unfallauto soll nicht mehr repariert werden.
  • Motor oder Getriebe sind defekt, das Auto ist nicht mehr fahrbereit.
  • Das Fahrzeug soll exportiert werden.
  • Eine Firma gibt Geschäftsfahrzeuge oder eine kleine Flotte ab.

Welche Angaben der Händler braucht

  • Marke und Modell mit Ausstattungsvariante
  • Jahr der ersten Inverkehrsetzung und Kilometerstand
  • Treibstoff oder Antrieb
  • Zustand: gut und fahrbereit, mit Mängeln, Unfallschaden oder nicht fahrbereit
  • Besonderheiten: Serviceheft, Vorbesitzer, bekannte Schäden, Winterräder, Datum der letzten Motorfahrzeugkontrolle
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Kaufvertrag, Zahlung und Übergabe

Verkaufen Sie nur mit schriftlichem Kaufvertrag: Käufer und Verkäufer mit Adresse, Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Preis, Datum und Uhrzeit der Übergabe, übergebene Schlüssel und Unterlagen. Nennen Sie bekannte Mängel und Unfallschäden ausdrücklich im Vertrag. Welche Gewährleistung Sie im Einzelfall trifft, klären Sie bei Bedarf mit einem Verkehrsclub oder einem Anwalt.

Übergeben Sie Auto und Schlüssel erst, wenn der Kaufpreis bei Ihnen ist, bar gegen Quittung oder als gutgeschriebene Überweisung. Ein Übergabeprotokoll mit Fotos schützt beide Seiten.

Kontrollschilder, Fahrzeugausweis und Versicherung

Melden Sie den Verkauf auch Ihrer Motorfahrzeugversicherung. Solange Schilder und Versicherung auf Sie laufen, sind Sie für das Fahrzeug im Strassenverkehr verantwortlich.

In Liechtenstein: Datenschutz und Anbieter aus der Region

Liechtenstein gehört zum EWR, deshalb gilt für den Verkauf Ihres Fahrzeugs die Datenschutz-Grundverordnung; Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzstelle Liechtenstein. Verarbeitet ein Anbieter Personendaten in Ihrem Auftrag, gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag dazu.

Viele Anbieter sitzen in der Schweiz oder in Österreich. Klären Sie, in welcher Währung abgerechnet wird, welches Recht für den Vertrag gilt und wer vor Ort erreichbar ist.

Quelle: datenschutzstelle.li · eur-lex.europa.eu

Was mit Ihrer Anfrage geschieht

Sie bestätigen Ihre Telefonnummer mit einem SMS-Code und Ihre E-Mail-Adresse über einen Link. Danach sehen Betriebe aus der Region nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.

Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über die Mehrwertsteuernummer oder einen Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.

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Häufige Fragen

Was mache ich mit den Kontrollschildern?

Sie gehören zur Halterin oder zum Halter. In der Regel geben Sie sie beim Strassenverkehrsamt ab, hinterlegen sie oder übertragen sie auf ein neues Fahrzeug.

Kann ich ein Auto ohne gültige MFK verkaufen?

An einen Händler ja. Geben Sie den Zustand ehrlich an, damit er den Aufwand einschätzen kann.

Muss ich Mängel angeben?

Ja. Bekannte Schäden gehören offen genannt und im Kaufvertrag festgehalten.

Wer ist in Liechtenstein für Datenschutz zuständig?

Die Datenschutzstelle Liechtenstein; es gilt die Datenschutz-Grundverordnung, weil Liechtenstein zum EWR gehört.

Kann ich meine Anfrage zurückziehen?

Ja, über den Link in jeder E-Mail von Offrano. Ist die Anfrage schon übernommen, leiten wir Ihren Widerruf sofort an den Betrieb weiter.

Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?

Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie seine Offerte annehmen, entscheiden Sie frei.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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