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Autoankauf

Autoankauf: ein Angebot von genau einem Händler

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Autoankauf

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Ein Auto an einen Händler zu verkaufen ist oft schneller und bequemer als ein Privatverkauf, aber nur so gut wie der Vertrag und die Abwicklung. Hier lesen Sie, welche Angaben ein Ankäufer für ein realistisches Angebot braucht, worauf Sie bei Kaufvertrag und Bezahlung achten sollten und was Sie der Zulassungsbehörde nach dem Verkauf mitteilen müssen. Ihre Anfrage geht an genau einen Ankaufhändler aus Ihrer Region, auch bei Unfallwagen, Motorschaden oder Firmenfahrzeugen.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Für welche Fahrzeuge sich ein Ankauf eignet

  • fahrbereite Gebrauchtwagen, die Sie ohne Inserat und Besichtigungstermine verkaufen möchten
  • Unfallwagen, bei denen sich eine Reparatur nicht mehr lohnt
  • Fahrzeuge mit Motor- oder Getriebeschaden, die nicht mehr fahren
  • Autos, die für den Export bestimmt sind
  • Firmenfahrzeuge und kleine Flotten, die gemeinsam abgegeben werden sollen

Welche Angaben der Händler für ein Angebot braucht

Ein Ankäufer rechnet mit Marktpreis, Zustand und Aufwand für Aufbereitung oder Reparatur. Je ehrlicher und vollständiger Ihre Angaben, desto weniger weicht das Angebot vor Ort vom ersten Preis ab.

  • Marke und Modell, möglichst mit Ausstattungslinie
  • Jahr der Erstzulassung und Kilometerstand
  • Kraftstoff oder Antrieb: Benzin, Diesel, Hybrid, Elektro
  • Zustand: gut und fahrbereit, mit Mängeln, Unfallschaden oder nicht fahrbereit
  • wann Sie verkaufen möchten und, falls Sie eine haben, Ihre Preisvorstellung
  • Besonderheiten: Serviceheft, Anzahl der Vorbesitzer, bekannte Schäden, Winterräder, Termin der nächsten Hauptuntersuchung
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Kaufvertrag und Bezahlung

Verkaufen Sie nur mit schriftlichem Kaufvertrag. Darin stehen Käufer und Verkäufer mit Anschrift, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Kilometerstand, Preis, Datum und Uhrzeit der Übergabe sowie die mitgegebenen Schlüssel und Unterlagen. Bekannte Mängel und Unfallschäden gehören ausdrücklich in den Vertrag; wer etwas verschweigt, riskiert später Streit. Welche Haftung Sie als Verkäufer im Einzelfall trifft, klären Sie bei Bedarf mit einem Anwalt oder Automobilclub.

Geben Sie Fahrzeug, Schlüssel und Zulassungsbescheinigung Teil II erst heraus, wenn der Kaufpreis bei Ihnen ist, bar gegen Quittung oder als bestätigte Überweisung. Seien Sie vorsichtig bei Angeboten, die nach der Besichtigung plötzlich deutlich sinken, oder bei Zetteln an der Windschutzscheibe ohne erkennbare Firma.

Nach dem Verkauf: Halterwechsel und Abmeldung

Wechselt der Halter, müssen der bisherige Halter und der Eigentümer das der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen, mit Kennzeichen, Name und vollständiger Anschrift des Erwerbers und dessen Bestätigung, dass er die Zulassungsbescheinigung erhalten hat. Die Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber das Fahrzeug bereits umgemeldet hat. Viele Händler melden das Fahrzeug selbst ab; lassen Sie sich die Außerbetriebsetzung dann schriftlich bestätigen.

Wird das Auto nicht weitergefahren, sondern verschrottet, muss es einer anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen und mit dem Verwertungsnachweis außer Betrieb gesetzt werden. Informieren Sie auch Ihre Kfz-Versicherung über den Verkauf.

Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de

Worauf Sie beim Angebot achten sollten

  • Ist das Angebot schriftlich und nennt es, unter welchen Bedingungen es sich vor Ort noch ändern kann?
  • Wer holt das Fahrzeug ab, und entstehen dafür Kosten?
  • Wer übernimmt die Abmeldung, und bekommen Sie einen Nachweis?
  • Wie und wann wird bezahlt?
  • Tritt der Käufer als Unternehmen mit Anschrift und Handelsregister oder Gewerbeanmeldung auf?

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

Sie beschreiben Ihr Fahrzeug und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Händler aus Ihrer Region sehen die Eckdaten, Marke und Modell aber erst nach der Übernahme. Genau ein Händler kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, senden wir Ihnen per E-Mail seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.

Geprüft ist nur, dass es den Händler als Unternehmen gibt, nicht die Fairness seiner Preise. Eine Zusage, dass sich ein Händler meldet, geben wir nicht; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Ob Sie verkaufen, entscheiden allein Sie.

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Häufige Fragen

Muss ich den Verkauf selbst bei der Zulassungsbehörde melden?

Der bisherige Halter muss den Halterwechsel unverzüglich mitteilen, außer der Erwerber hat das Fahrzeug bereits umgemeldet. Übernimmt der Händler die Abmeldung, lassen Sie sich das bestätigen.

Kann ich auch ein nicht fahrbereites Auto verkaufen?

Ja. Wählen Sie im Formular den Zustand „nicht fahrbereit“ und beschreiben Sie den Schaden. Der Händler plant dann die Abholung mit Abschleppwagen ein.

Muss ich Mängel angeben?

Ja, bekannte Mängel und Unfallschäden sollten Sie offen nennen und im Kaufvertrag festhalten. Das schützt vor späterem Streit.

Wann gebe ich die Fahrzeugpapiere heraus?

Erst wenn der Kaufpreis vollständig bei Ihnen eingegangen ist, bar gegen Quittung oder als bestätigte Überweisung.

Was passiert, wenn das Auto verschrottet wird?

Es muss einer anerkannten Verwertungsstelle überlassen und mit dem Verwertungsnachweis außer Betrieb gesetzt werden.

Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?

Nichts. Offrano wird von dem Händler bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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