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Autoankauf

Autoankauf in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Händler

Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Autoankauf

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Der Verkauf an einen Händler erspart Inserate, Probefahrten mit Unbekannten und lange Verhandlungen. Damit er sauber abläuft, braucht es ehrliche Angaben zum Fahrzeug, einen schriftlichen Kaufvertrag und die richtige Abwicklung mit Kontrollschildern und Versicherung. Hier lesen Sie, welche Angaben ein Ankäufer braucht, worauf Sie bei Vertrag und Zahlung achten und was für Autos gilt, die in den Export oder zur Entsorgung gehen. Ihre Anfrage geht an genau einen Händler aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Wann sich der Verkauf an einen Händler lohnt

  • Sie möchten eine fahrbereite Occasion rasch und ohne Inserat verkaufen.
  • Ein Unfallauto soll nicht mehr repariert werden.
  • Motor oder Getriebe sind defekt, das Auto ist nicht mehr fahrbereit.
  • Das Fahrzeug soll exportiert werden.
  • Eine Firma gibt Geschäftsfahrzeuge oder eine kleine Flotte ab.

Welche Angaben der Händler braucht

  • Marke und Modell mit Ausstattungsvariante
  • Jahr der ersten Inverkehrsetzung und Kilometerstand
  • Treibstoff oder Antrieb
  • Zustand: gut und fahrbereit, mit Mängeln, Unfallschaden oder nicht fahrbereit
  • wann Sie verkaufen möchten und Ihre Preisvorstellung in Franken, falls vorhanden
  • Besonderheiten: Serviceheft, Vorbesitzer, bekannte Schäden, Winterräder, Datum der letzten Motorfahrzeugkontrolle
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Kaufvertrag, Zahlung und Übergabe

Verkaufen Sie nur mit schriftlichem Kaufvertrag: Käufer und Verkäufer mit Adresse, Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Preis, Datum und Uhrzeit der Übergabe, übergebene Schlüssel und Unterlagen. Nennen Sie bekannte Mängel und Unfallschäden ausdrücklich im Vertrag. Welche Gewährleistung Sie im Einzelfall trifft, klären Sie bei Bedarf mit einem Verkehrsclub oder einem Anwalt.

Übergeben Sie Auto und Schlüssel erst, wenn der Kaufpreis bei Ihnen ist, bar gegen Quittung oder als gutgeschriebene Überweisung. Ein Übergabeprotokoll mit Fotos schützt beide Seiten.

Kontrollschilder, Fahrzeugausweis und Versicherung

In der Schweiz gehören die Kontrollschilder zur Halterin oder zum Halter, nicht zum Fahrzeug. Beim Verkauf behalten Sie die Schilder in der Regel und geben sie beim kantonalen Strassenverkehrsamt zurück, hinterlegen sie oder verwenden sie für ein neues Fahrzeug. Mit dem Fahrzeugausweis verfahren Sie nach den Vorgaben Ihres Kantons; das Strassenverkehrsamt gibt Auskunft.

Melden Sie den Verkauf auch Ihrer Motorfahrzeugversicherung. Solange Schilder und Versicherung auf Sie laufen, sind Sie für das Fahrzeug im Strassenverkehr verantwortlich.

Export und Entsorgung

Fahrtüchtige oder nur geringfügig beschädigte Fahrzeuge gelten laut Bundesamt für Umwelt als Gebrauchtware und werden oft ins Ausland verkauft. Alle anderen gelten als Altfahrzeuge und sind kontrollpflichtige Abfälle nach der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA). Betriebe, die Altfahrzeuge entgegennehmen, brauchen eine Bewilligung des Standortkantons, und der Export von Altfahrzeugen ist nur mit Bewilligung des BAFU zulässig.

Wenn Ihr Auto nicht mehr fahrbereit ist, fragen Sie den Händler deshalb, ob es als Gebrauchtware weiterverkauft oder entsorgt wird, und lassen Sie sich im zweiten Fall bestätigen, an welchen bewilligten Betrieb es geht.

Quelle: bafu.admin.ch

So vermittelt Offrano

Sie beschreiben das Fahrzeug und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Händler aus Ihrer Region sehen die Eckdaten; Marke, Modell und Kontaktdaten erst nach der Übernahme. Genau ein Händler kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen per E-Mail seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer.

Geprüft wird nur, dass der Händler als Unternehmen besteht, nicht wie er Fahrzeuge bewertet. Eine Zusage, dass sich ein Händler meldet, gibt es nicht; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot.

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Häufige Fragen

Was mache ich mit den Kontrollschildern?

Sie gehören zur Halterin oder zum Halter. In der Regel geben Sie sie beim Strassenverkehrsamt ab, hinterlegen sie oder übertragen sie auf ein neues Fahrzeug. Details regelt Ihr Kanton.

Kann ich ein Auto ohne gültige MFK verkaufen?

An einen Händler ja. Geben Sie den Zustand ehrlich an, damit er den Aufwand einschätzen kann.

Darf ein nicht fahrbereites Auto einfach exportiert werden?

Altfahrzeuge dürfen laut BAFU nur mit Bewilligung zur Entsorgung oder Demontage exportiert werden. Fragen Sie den Händler, wohin Ihr Auto geht.

Muss ich Mängel angeben?

Ja. Bekannte Schäden gehören offen genannt und im Kaufvertrag festgehalten.

Wann gebe ich Auto und Schlüssel ab?

Erst wenn der vereinbarte Preis vollständig bei Ihnen eingegangen ist.

Was gilt beim Verkauf eines Firmenfahrzeugs?

Neben Kaufvertrag, Kontrollschildern und Versicherung sind Leasing- oder Finanzierungsverträge zu beachten: Ist das Fahrzeug nicht Eigentum der Firma, braucht es die Zustimmung der Leasinggesellschaft. Klären Sie ausserdem mit Ihrer Buchhaltung, wie der Verkauf verbucht wird.

Was kostet die Anfrage über Offrano?

Nichts. Offrano wird vom Händler bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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