Zum Inhalt springen
Offrano
Land und Sprache wählen:

Autoankauf

Autoankauf in Österreich: ein Angebot von genau einem Händler

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Autoankauf

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Jahre
km
Kraftstoff (Pflichtfeld)
Zustand (Pflichtfeld)
Wann möchten Sie verkaufen? (Pflichtfeld)
€

Noch mindestens 20 Zeichen

Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Der Verkauf an einen Händler erspart Inserate, Probefahrten mit Fremden und Verhandlungen am Gehsteig. Damit er reibungslos läuft, brauchen Sie klare Angaben zum Fahrzeug, einen schriftlichen Kaufvertrag und eine saubere Abmeldung. Hier lesen Sie, welche Angaben ein Ankäufer braucht, worauf Sie bei Vertrag und Zahlung achten und wie die Abmeldung bei der Zulassungsstelle funktioniert. Ihre Anfrage geht an genau einen Händler aus Ihrer Region, auch für Unfallautos, Fahrzeuge mit Motorschaden oder Firmenautos.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Wann sich der Verkauf an einen Händler anbietet

  • Sie möchten einen fahrbereiten Gebrauchtwagen schnell und ohne Inserat verkaufen.
  • Ein Unfallauto soll nicht mehr repariert werden.
  • Motor oder Getriebe sind defekt, das Auto fährt nicht mehr.
  • Das Fahrzeug ist für den Export gedacht.
  • Ein Unternehmen gibt Firmenautos oder eine kleine Flotte ab.

Welche Angaben der Händler braucht

  • Marke und Modell mit Ausstattungsvariante
  • Jahr der Erstzulassung und Kilometerstand
  • Kraftstoff oder Antrieb
  • Zustand: gut und fahrbereit, mit Mängeln, Unfallschaden oder nicht fahrbereit
  • wann Sie verkaufen möchten und Ihre Preisvorstellung, falls vorhanden
  • Besonderheiten: Serviceheft, Vorbesitzer, bekannte Schäden, Winterreifen, ob das Pickerl noch gilt
Anfrage stellen

Kaufvertrag und Übergabe

Verkaufen Sie nur mit schriftlichem Kaufvertrag: Käufer und Verkäufer mit Anschrift, Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Preis, Datum und Uhrzeit der Übergabe, übergebene Schlüssel und Dokumente. Die Wirtschaftskammer rät Händlern, Vorschäden im Kaufvertrag festzuhalten und die Übereinstimmung von Fahrzeug und Papieren genau zu prüfen. Rechnen Sie damit, dass der Händler genau das tut, und nennen Sie bekannte Schäden offen.

Ein Übergabeprotokoll mit Fotos schützt beide Seiten. Geben Sie Auto, Schlüssel und Dokumente erst heraus, wenn der Kaufpreis bei Ihnen ist, bar gegen Bestätigung oder als eingelangte Überweisung. Welche Gewährleistung Sie als Verkäufer im Einzelfall trifft, klären Sie bei Bedarf mit einem Autofahrerclub oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt.

Quelle: wko.at

Abmeldung bei der Zulassungsstelle

Ein Fahrzeug ist abzumelden, wenn es verkauft wurde und Sie nicht mehr rechtmäßige Besitzerin oder rechtmäßiger Besitzer sind. Zuständig ist jede Zulassungsstelle in Österreich, meist bei einer Versicherung. Mitzubringen sind ein amtlicher Lichtbildausweis, beide Teile der Zulassungsbescheinigung, der Genehmigungsnachweis wie der Typenschein und die Kennzeichentafeln; mit schriftlicher Vollmacht kann auch jemand anderer abmelden.

Bei der Abmeldung können Sie das Kennzeichen für längstens zwölf Monate für ein anderes Fahrzeug freihalten lassen. Informieren Sie auch Ihre Kfz-Versicherung. Übernimmt der Händler die Abmeldung, lassen Sie sich die Bestätigung geben.

Quelle: oesterreich.gv.at

Worauf Sie beim Angebot achten sollten

  • Ist das Angebot schriftlich, und unter welchen Bedingungen darf es sich bei der Besichtigung ändern?
  • Holt der Händler ab, und kostet das extra?
  • Wer meldet ab, und wann bekommen Sie die Bestätigung?
  • Wie und wann wird bezahlt?
  • Tritt der Käufer als Unternehmen mit Anschrift, UID-Nummer und Gewerbeberechtigung auf?

Ihre Anfrage über Offrano

Sie beschreiben das Fahrzeug und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Händler aus Ihrer Region sehen die Eckdaten; Marke und Modell sowie Ihre Kontaktdaten erst nach der Übernahme. Genau ein Händler kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Vorher schicken wir Ihnen per E-Mail seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.

Wir prüfen, dass es den Händler als Unternehmen gibt, nicht wie fair er bewertet. Dass sich ein Händler meldet, können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot.

Verwandte Branchen

Häufige Fragen

Was brauche ich für die Abmeldung?

Lichtbildausweis, beide Teile der Zulassungsbescheinigung, Typenschein oder anderen Genehmigungsnachweis und die Kennzeichentafeln, bei Vertretung eine Vollmacht.

Kann ich mein Wunschkennzeichen behalten?

Bei der Abmeldung können Sie die Freihaltung des Kennzeichens für ein anderes Fahrzeug für längstens zwölf Monate beantragen.

Kann ich auch ein Auto ohne gültiges Pickerl verkaufen?

An einen Händler ja. Geben Sie im Formular den Zustand ehrlich an, damit er den Aufwand einschätzen kann.

Muss ich Mängel angeben?

Ja, bekannte Schäden sollten offen genannt und im Kaufvertrag festgehalten werden. Das vermeidet spätere Auseinandersetzungen.

Wann übergebe ich Typenschein und Zulassungsschein?

Erst wenn der vereinbarte Kaufpreis vollständig bei Ihnen ist.

Was passiert mit Versicherung und motorbezogener Versicherungssteuer nach dem Verkauf?

Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung über den Verkauf und die Abmeldung. Mit der Abmeldung endet in der Regel auch die Zahlungspflicht für die Versicherungssteuer, die über die Prämie eingehoben wird; Details klärt Ihre Versicherung.

Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?

Nichts. Offrano wird von dem Händler bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

Anfrage stellen

Beliebte Branchen

Neu im Ratgeber