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Begriff

Baubeschreibung: was der Begriff bedeutet

Die Beschreibung von Umfang, Ausstattung und Qualität eines Bauvorhabens, die Verbrauchern vor Abschluss eines Verbraucherbauvertrags vorliegen muss.

Die Baubeschreibung wird Vertragsinhalt. Was darin fehlt oder unklar ist, führt später oft zu Streit über Mehrkosten.

Was hineingehört

Das Gesetz verlangt Angaben unter anderem zur allgemeinen Beschreibung des Bauvorhabens, zu Art und Umfang der Leistungen, zu Gebäudedaten, Plänen, Energie- und Schallschutzstandard sowie zur Baukonstruktion und zum Innenausbau. Unklarheiten gehen im Zweifel zulasten des Unternehmers.

Vergleichen Sie Baubeschreibungen verschiedener Anbieter Punkt für Punkt, bevor Sie Preise vergleichen. Achten Sie besonders auf Angaben zu Qualitäten von Fenstern, Bodenbelägen, Sanitärausstattung und Haustechnik.

Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de

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