Begriff
Gewährleistung: was der Begriff bedeutet
Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers, wenn eine Bau- oder Handwerkerleistung Mängel hat.
Im Werkvertragsrecht heißen diese Rechte Mängelansprüche. Sie umfassen vor allem die Nacherfüllung, unter Umständen auch Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.
Fristen der Verjährung
Wie lange Mängelansprüche bestehen, hängt von der Art des Werkes ab. Bei einem Bauwerk und bei Planungs- und Überwachungsleistungen dafür gilt eine längere Frist als bei anderen Werken. Die Frist beginnt grundsätzlich mit der Abnahme.
Gewährleistung ist etwas anderes als eine Garantie: Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen eines Herstellers oder Betriebs mit eigenen Bedingungen. Mängel sollten schriftlich und mit Frist zur Beseitigung gemeldet werden.
Quelle: gesetze-im-internet.de