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Begriff

Kostenvoranschlag: was der Begriff bedeutet

Eine vorläufige Berechnung der Kosten einer Handwerker- oder Bauleistung, die der Betrieb vor dem Auftrag erstellt.

Ein Kostenvoranschlag ist in Deutschland grundsätzlich unverbindlich. Wird er aber wesentlich überschritten, muss der Betrieb den Kunden rechtzeitig informieren.

Wesentliche Überschreitung

Hat der Unternehmer einem Vertrag einen Kostenvoranschlag zugrunde gelegt, ohne die Gewähr für die Richtigkeit zu übernehmen, und ergibt sich, dass das Werk nur mit einer wesentlichen Überschreitung ausgeführt werden kann, darf der Besteller kündigen. Der Unternehmer muss ihm die Überschreitung unverzüglich anzeigen.

Ob ein Kostenvoranschlag etwas kostet, sollte vorher vereinbart werden. Lassen Sie sich Mehrkosten vor der Ausführung schriftlich bestätigen.

Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de

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