Begriff
Kündigungsfrist im Mietrecht: was der Begriff bedeutet
Die Zeit, die zwischen dem Zugang einer Kündigung und dem Ende des Mietverhältnisses liegen muss.
Für Mieter ist die Kündigungsfrist bei unbefristeten Wohnraummietverträgen gesetzlich festgelegt und kann nicht zu ihrem Nachteil verlängert werden. Für Vermieter verlängert sie sich mit der Mietdauer.
Was gilt
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Für den Vermieter verlängert sich die Frist nach einer bestimmten Mietdauer. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Planen Sie Kündigung und Umzugstermin so, dass möglichst wenig doppelte Miete entsteht. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Quelle: gesetze-im-internet.de