Begriff
Meisterpflicht: was der Begriff bedeutet
Die Regel, dass bestimmte Handwerke nur selbstständig betrieben werden dürfen, wenn der Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen ist, meist mit einem Meister.
Welche Handwerke zulassungspflichtig sind, steht in Anlage A der Handwerksordnung. Dazu gehören etwa Elektrotechnik, Installateur und Heizungsbauer, Dachdecker und Maurer.
Zulassungspflichtig und zulassungsfrei
Anlage A der Handwerksordnung listet die zulassungspflichtigen Handwerke, Anlage B die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe. Für Kunden ist die Eintragung in die Handwerksrolle ein Hinweis darauf, dass der Betrieb die Voraussetzungen erfüllt. Sie sagt nichts über die Qualität der einzelnen Arbeit.
Fragen Sie im Zweifel die Handwerkskammer, ob ein Betrieb eingetragen ist.
Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de