Begriff
Reverse Charge: was der Begriff bedeutet
Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft: Nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer.
Reverse Charge gilt etwa bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern und bei bestimmten Leistungen ausländischer Unternehmer. Die Rechnung wird dann ohne Umsatzsteuer ausgestellt.
Bauleistungen
Bei Bauleistungen schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er selbst nachhaltig entsprechende Leistungen erbringt. Die Rechnung muss auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinweisen. Für Privatkunden gilt die Regel nicht.
Ob ein Fall darunter fällt, klären Sie mit Ihrer steuerlichen Vertretung. Der Leistungsempfänger meldet die Steuer in seiner Umsatzsteuervoranmeldung und kann sie unter den üblichen Voraussetzungen zugleich als Vorsteuer abziehen. Fehler entstehen oft, wenn nicht klar ist, ob der Empfänger selbst Bauleistungen erbringt.
Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de