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Schädliche Umwelteinwirkungen: was der Begriff bedeutet

Immissionen wie Lärm, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für Nachbarn herbeizuführen.

Der Begriff stammt aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Er ist wichtig bei Wärmepumpen, Klimageräten und anderen Anlagen, die Geräusche machen.

Pflichten der Betreiber

Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und unvermeidbare auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Für Wärmepumpen und Klimageräte heißt das: leise Geräte, guter Standort, Abstand zu Nachbarfenstern.

Ein Fachbetrieb kann den Schall am Standort vorab abschätzen. Nachbarn können sich bei Beschwerden an die zuständige Umweltbehörde wenden.

Quelle: gesetze-im-internet.de

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