Begriff
Steckersolargerät: was der Begriff bedeutet
Eine kleine Photovoltaikanlage, oft Balkonkraftwerk genannt, deren Strom über eine Steckdose oder Einspeisesteckdose ins Hausnetz fließt.
Steckersolargeräte erzeugen Strom für den eigenen Verbrauch. Für sie gelten vereinfachte Regeln bei Anmeldung und Netzanschluss.
Anmeldung und Regeln
Steckersolargeräte müssen im Marktstammdatenregister registriert werden; eine gesonderte Anmeldung beim Netzbetreiber ist für sie vereinfacht. Im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht zählen sie zu den privilegierten baulichen Veränderungen, für die ein Anspruch auf Zustimmung besteht.
Für Montage an Balkon oder Fassade gilt: sicher befestigen, Statik und Windlast beachten und bei Unsicherheit einen Fachbetrieb fragen. Der Strom deckt vor allem die Grundlast im Haushalt, etwa Kühlschrank und Router.
Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de