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Begriff

Bewachungsgewerbe: was der Begriff bedeutet

Das gewerbsmäßige Bewachen von Leben oder Eigentum fremder Personen, für das in Deutschland eine Erlaubnis nötig ist.

Sicherheitsdienste brauchen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, und das eingesetzte Personal muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Erlaubnis und Personal

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, braucht eine Erlaubnis. Voraussetzungen sind unter anderem Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und ein Nachweis über die nötige Sachkunde oder Unterrichtung. Für bestimmte Tätigkeiten, etwa Kontrollgänge im öffentlichen Raum oder Schutz von Flüchtlingsunterkünften, ist eine Sachkundeprüfung erforderlich.

Fragen Sie einen Sicherheitsdienst nach seiner Erlaubnis und den Qualifikationen des Personals. Auch Veranstalter und Unternehmen, die einen Dienst beauftragen, sollten das prüfen.

Quelle: gesetze-im-internet.de

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