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Sicherheitsdienst

Sicherheitsdienst: ein Angebot von genau einem Bewachungsunternehmen

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Sicherheitsdienst

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Ob Empfang im Bürogebäude, Streife über ein Firmengelände, Einlass bei einer Veranstaltung oder Bewachung einer Baustelle: Ein Sicherheitsdienst wird für einen bestimmten Einsatz geplant und nach Stunden, Personal und Qualifikation kalkuliert. Diese Seite richtet sich an Unternehmen, Veranstalter und Bauherren. Sie erklärt, welche Erlaubnis ein Bewachungsunternehmen braucht, was in Anfrage und Angebot gehört und wie Ihre Anfrage an genau einen Anbieter aus Ihrer Region geht.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Einsatzarten im Überblick

  • Objektschutz: feste Posten oder Pförtnerdienst an einem Gebäude oder Gelände, oft rund um die Uhr oder zu festen Schichten.
  • Revierdienst: Streifen fahren mehrere Objekte in wechselnden Abständen an, kontrollieren Türen, Fenster und Technik und reagieren auf Alarme.
  • Empfangsdienst: Besucherempfang, Zutrittskontrolle, Schlüssel- und Ausweisverwaltung.
  • Veranstaltungsschutz: Einlass, Ordnungsdienst, Backstage- und Kassenschutz auf Basis des Sicherheitskonzepts der Veranstaltung.
  • Baustellenbewachung: Schutz von Material und Maschinen, vor allem nachts und am Wochenende, als Posten oder im Revierdienst.

Erlaubnis und Qualifikation nach § 34a GewO

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht in Deutschland eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dafür muss der Unternehmer unter anderem Zuverlässigkeit, Sachkunde aus einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer und eine Haftpflichtversicherung nachweisen.

Auch für die eingesetzten Wachpersonen gelten Anforderungen: Sie brauchen mindestens eine Unterrichtung bei der IHK. Für bestimmte Tätigkeiten, etwa Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, Schutz vor Ladendieben oder Einlass in Diskotheken, verlangt das Gesetz zusätzlich eine Sachkundeprüfung. Lassen Sie sich Erlaubnis und Qualifikationsnachweise für Ihren Einsatz vorlegen.

Quelle: gesetze-im-internet.de

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Welche Angaben ein Anbieter für das Angebot braucht

Ein Sicherheitsdienst kalkuliert fast ausschließlich über Personalstunden. Je klarer Ihr Bedarf beschrieben ist, desto vergleichbarer wird das Angebot mit dem, was Sie heute bezahlen.

  • die Art des Einsatzes: dauerhaft, einmalig oder für eine Veranstaltung
  • die Art des Objekts: Büro, Einzelhandel, Lager oder Industrie, Baustelle oder Veranstaltungsort
  • wie viele Sicherheitskräfte gleichzeitig vor Ort sein sollen
  • die Stunden pro Woche oder pro Einsatz, dazu Nacht-, Sonn- und Feiertagsanteile
  • den gewünschten Beginn und einen groben Budgetrahmen pro Monat
  • Besonderheiten, etwa Sprachkenntnisse, Brandschutzhelfer, Hundeführer, Umgang mit einer Alarmanlage oder Anforderungen Ihres Versicherers

Was ins Angebot und in den Vertrag gehört

  • eine Leistungsbeschreibung oder Dienstanweisung: Aufgaben, Rundgänge, Meldewege und was im Ereignisfall zu tun ist
  • Qualifikation der eingesetzten Kräfte und Ersatz bei Krankheit oder Urlaub
  • ob Subunternehmer eingesetzt werden und ob diese dieselben Nachweise erbringen
  • Stundensätze getrennt nach Tag, Nacht, Wochenende und Feiertag, dazu Fahrzeug- oder Revierpauschalen
  • Laufzeit, Kündigungsfristen und wie kurzfristige Mehrstunden abgerechnet werden
  • Dokumentation: Wachbuch, digitale Rundgangskontrolle, Berichte an Sie
  • Umgang mit personenbezogenen Daten, etwa bei Besucherlisten oder Videoüberwachung, bei Bedarf mit einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung; die rechtliche Einordnung klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten

Ausschreibung oder Direktvergabe

Für einen dauerhaften Objektschutz lohnt sich ein kurzes Pflichtenheft: Objekt, Zeiten, Aufgaben, Schnittstellen zu Haustechnik und Empfang. Es macht Angebote vergleichbar und verhindert, dass ein niedriger Stundensatz später durch Zuschläge aufgefüllt wird. Bei Veranstaltungen gibt das Sicherheitskonzept den Rahmen vor; stimmen Sie es mit dem Anbieter ab, bevor Personalzahlen festgelegt werden. Öffentliche Auftraggeber unterliegen eigenen Vergaberegeln, die wir hier nicht behandeln.

Wie Offrano Ihre Anfrage vergibt

Sie beschreiben den Einsatz und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Sicherheitsunternehmen aus Ihrer Region sehen dann die Eckdaten ohne Firmennamen und Kontakt. Genau ein Anbieter kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen Name, Anschrift und Telefonnummer des Unternehmens.

Wir prüfen, dass es das Unternehmen gibt, nicht seine Erlaubnis nach § 34a GewO und nicht die Qualität seiner Leistung. Eine Zusage, dass sich ein Anbieter meldet, gibt es nicht; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Anbieter.

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Häufige Fragen

Woran erkenne ich ein zugelassenes Bewachungsunternehmen?

Es braucht eine Erlaubnis nach § 34a GewO. Lassen Sie sich den Erlaubnisbescheid und die Nachweise der eingesetzten Kräfte zeigen, also Unterrichtung oder Sachkundeprüfung bei der IHK.

Wann brauchen Wachpersonen eine Sachkundeprüfung?

Unter anderem für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, den Schutz vor Ladendieben und den Einlassdienst in Diskotheken. Für andere Aufgaben reicht in der Regel die Unterrichtung.

Was ist der Unterschied zwischen Objektschutz und Revierdienst?

Beim Objektschutz ist eine Kraft dauerhaft vor Ort. Im Revierdienst fährt eine Streife mehrere Objekte an. Revierdienst kostet in der Regel weniger, reagiert aber erst nach Alarm oder beim nächsten Rundgang.

Können wir kurzfristig für eine Veranstaltung anfragen?

Ja, wählen Sie als Einsatzart Veranstaltung und nennen Sie Datum, Besucherzahl und das Sicherheitskonzept, falls vorhanden. Ob ein Anbieter so kurzfristig Personal stellen kann, können wir nicht zusagen.

Brauchen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?

Das hängt davon ab, ob der Dienst personenbezogene Daten für Sie verarbeitet, etwa Besucherdaten oder Videoaufnahmen. Wir beraten dazu nicht rechtlich; klären Sie es mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Was kostet uns die Anfrage bei Offrano?

Nichts. Offrano wird von dem Unternehmen bezahlt, das Ihre Anfrage übernimmt. Sie entscheiden frei, ob Sie beauftragen.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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