Begriff
Impressumspflicht: was der Begriff bedeutet
Die Pflicht von Anbietern geschäftsmäßiger digitaler Dienste, bestimmte Angaben zu ihrer Identität leicht erkennbar bereitzuhalten.
Die Angaben stehen heute im Digitale-Dienste-Gesetz. Fehlt das Impressum oder ist es unvollständig, drohen Abmahnungen.
Was hineingehört
Anzugeben sind unter anderem Name und Anschrift, bei juristischen Personen die Rechtsform und der Vertretungsberechtigte, Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail, gegebenenfalls Register und Registernummer, Aufsichtsbehörde und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Eine Agentur setzt das Impressum technisch um; den Inhalt verantwortet der Anbieter. Das Impressum sollte von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein. Musterangaben aus anderen Ländern passen nicht ungeprüft, weil jedes Land eigene Pflichtangaben kennt.
Quelle: gesetze-im-internet.de