Begriff
Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte: was der Begriff bedeutet
Die Pflicht größerer Händler, alte Elektrogeräte von Verbrauchern kostenlos zurückzunehmen.
Elektroaltgeräte gehören nicht in den Hausmüll. Neben den kommunalen Sammelstellen nehmen auch viele Händler Altgeräte an.
Wer zurücknehmen muss
Vertreiber mit einer bestimmten Verkaufsfläche für Elektrogeräte müssen beim Kauf eines neuen gleichartigen Geräts ein Altgerät kostenlos zurücknehmen und kleine Altgeräte auch ohne Neukauf annehmen. Das gilt in bestimmten Fällen auch für Lebensmittelhändler und für den Onlinehandel. Besitzer müssen Altbatterien und Lampen vor der Abgabe entnehmen, soweit das möglich ist.
Bei einer Entrümpelung sollte der Betrieb Elektrogeräte getrennt erfassen und fachgerecht abgeben. Daten auf alten Geräten sollten vorher gelöscht werden.
Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de