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Begriff

Schonzeit für Gehölze: was der Begriff bedeutet

Der Zeitraum im Frühjahr und Sommer, in dem Hecken, Gebüsche und Bäume außerhalb des Waldes nicht radikal geschnitten oder gefällt werden dürfen.

Die Schonzeit schützt brütende Vögel und andere Tiere. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt.

Was verboten und was erlaubt ist

Es ist verboten, in der gesetzlich festgelegten Zeit Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Größere Rückschnitte und Fällungen planen Gartenbetriebe deshalb für den Herbst und Winter.

Quelle: gesetze-im-internet.de

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