Begriff
Umzugsvertrag: was der Begriff bedeutet
Ein Frachtvertrag über die Beförderung von Umzugsgut, für den das Handelsgesetzbuch eigene Regeln enthält.
Zum Umzug gehören nicht nur Transport, sondern oft auch Ab- und Aufbau von Möbeln und das Be- und Entladen. Das Gesetz behandelt diese Leistungen als Teil des Umzugsvertrags.
Pflichten des Umzugsunternehmens
Die Pflichten des Frachtführers umfassen beim Umzug auch das Ab- und Aufbauen der Möbel sowie das Ver- oder Entladen des Umzugsguts. Ist der Absender ein Verbraucher, gehört dazu auch die Ausführung sonstiger auf den Umzug bezogener Leistungen wie die Verpackung und Kennzeichnung des Umzugsguts.
Lassen Sie sich die vereinbarten Leistungen und die Haftung vor dem Umzug schriftlich geben.
Quelle: gesetze-im-internet.de