Begriff
Verbraucherbauvertrag: was der Begriff bedeutet
Ein Vertrag, mit dem ein Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird.
Für Verbraucherbauverträge gelten besondere Schutzregeln: eine Baubeschreibung mit Mindestinhalt, ein Widerrufsrecht und Grenzen für Abschlagszahlungen.
Die wichtigsten Regeln
Der Unternehmer muss vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung stellen, und der Vertrag muss verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung enthalten. Verbraucher haben ein Widerrufsrecht, über das sie belehrt werden müssen. Abschlagszahlungen sind auf einen Teil der Gesamtvergütung begrenzt, und bei der ersten Abschlagszahlung ist eine Sicherheit zu leisten.
Ob ein Umbau erheblich genug ist, um als Verbraucherbauvertrag zu gelten, hängt vom Einzelfall ab.
Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de