Begriff
Bauliche Veränderung: was der Begriff bedeutet
Jede Änderung am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die über die ordnungsmäßige Erhaltung hinausgeht.
Bauliche Veränderungen brauchen in der Regel einen Beschluss der Eigentümer. Für bestimmte Vorhaben hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Gestattung.
Privilegierte Maßnahmen
Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchschutz, dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität oder der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Über die Durchführung beschließt die Gemeinschaft.
Die Kosten trägt in diesen Fällen grundsätzlich, wer die Maßnahme verlangt. Beschlüsse über bauliche Veränderungen werden in der Eigentümerversammlung gefasst und protokolliert.
Quelle: gesetze-im-internet.de