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Begriff

Gewerbeanzeige: was der Begriff bedeutet

Die Anmeldung eines Gewerbes bei der zuständigen Behörde, wenn ein Betrieb eröffnet, verlegt, geändert oder aufgegeben wird.

Die Gewerbeanzeige ist in der Gewerbeordnung geregelt. Sie ist eine Meldung, keine Erlaubnis; für bestimmte Gewerbe braucht es zusätzlich eine Erlaubnis oder die Eintragung in die Handwerksrolle.

Wann anzuzeigen ist

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes beginnt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen; das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt, der Gegenstand gewechselt oder aufgegeben wird.

Für Kunden ist die Gewerbeanzeige ein erster Hinweis darauf, dass es einen Betrieb gibt; über Qualifikation und Qualität sagt sie nichts.

Quelle: gesetze-im-internet.de

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