Begriff
Stadtbildbegutachtung: was der Begriff bedeutet
Die Prüfung, ob sich eine Veränderung am Äußeren eines Gebäudes in das Stadtbild einfügt, in Wien durch die MA 19.
In Wien prüft die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung Änderungen des äußeren Erscheinungsbilds. Häufiger Anlass sind Klimageräte an Fassaden und auf Dächern.
Klimageräte in Wien
Die MA 19 gibt im Bewilligungsverfahren auf Anfrage der Behörde eine Stellungnahme oder ein Gutachten zum Stadtbild ab, den Bescheid erstellt die Baupolizei. Split-Geräte sollen vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbar sein; Geräte auf Dächern brauchen einen passenden Sichtschutz.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist zusätzlich das Bundesdenkmalamt zuständig. Eine Abstimmung vor der Einreichung spart Zeit.
Quelle: wien.gv.at