Fenster
Fenstertausch: alte Fenster fachgerecht ersetzen
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
✓ Bestätigen
Fast geschafft: Bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.
Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Beim Fenstertausch kommt ein neues Fenster in eine Öffnung, die schon Jahrzehnte alt ist. Genau darin liegt die Schwierigkeit: Die Laibung ist selten gerade, alter Putz bröckelt beim Ausbau, und Rollladenkasten, Fensterbank und Heizkörper müssen wieder passen. Diese Seite beschreibt, wie ein Tausch abläuft, was der Betrieb vorab wissen muss und was im Angebot stehen sollte.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
So läuft ein Fenstertausch ab
- Aufmaß vor Ort: Der Betrieb misst jede Öffnung selbst und prüft, ob der alte Blendrahmen herauskommt oder ob ausnahmsweise auf dem alten Rahmen montiert wird.
- Fertigung nach Maß: Erst nach dem Aufmaß werden die Fenster bestellt. Die Lieferzeit sollte im Angebot stehen.
- Ausbau: Flügel aushängen, alten Rahmen heraustrennen, Reste von Schaum und Mörtel entfernen.
- Einbau: Befestigung im Mauerwerk, Abdichtung der Fuge innen luftdicht und außen schlagregendicht, dann Ausrichten und Einstellen der Flügel.
- Abschluss: Fensterbänke, Anschluss an Putz oder Tapete, Entsorgung der alten Fenster.
Typische Fehler beim Tausch
Am häufigsten fehlt eine saubere Abdichtung der Anschlussfuge: Nur ausgeschäumt, sieht der Einbau zunächst ordentlich aus, doch Feuchtigkeit kann in die Fuge ziehen. Ein zweiter Fehler ist, den alten Rollladenkasten unverändert zu lassen, obwohl er die größte Kältebrücke am Fenster ist. Und wer alle Fenster auf einmal tauscht, sollte klären, wie die Räume danach gelüftet werden, weil das Haus dichter wird.
Anfrage stellenAnforderungen und Förderung beim Austausch
Beim Ersatz eines Fensters in einem bestehenden Wohngebäude gilt laut Anlage 7 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) ein Höchstwert von Uw 1,3 W/(m²·K) für Fenster und Fenstertüren. Für den Austausch kann es einen Zuschuss der BAFA geben; der Antrag verlangt die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Alternativ kommt für selbst genutztes Wohneigentum die Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Frage, aber nicht zusätzlich zu einem Zuschuss für dieselbe Maßnahme. Planen Sie den Förderweg vor der Unterschrift unter das Angebot.
Quelle: gesetze-im-internet.de · bafa.de · gesetze-im-internet.de
Was der Betrieb für den Tausch wissen muss
- Anzahl der Fenster und ob einzelne davon Balkontüren sind
- ob Rollläden vorhanden sind und mitgetauscht oder nachgerüstet werden sollen
- ob die Räume während des Tauschs bewohnt sind; Möbel vor den Fenstern sollten frei geräumt werden können
- ob Sie eine Förderung beantragen wollen, damit der Betrieb die nötigen Nachweise vorbereitet
- Besonderheiten wie Sprossen, Denkmalschutz oder Fenster in oberen Geschossen ohne Zugang von außen
Ihre Anfrage bei Offrano
Ein einziger Fensterbetrieb aus Ihrer Region kann Ihre Anfrage übernehmen; er zahlt Offrano dafür, Sie nicht. Seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer schicken wir Ihnen per E-Mail, bevor er Ihre Daten sieht. Geprüft ist nur, dass es das Unternehmen gibt; übernimmt innerhalb von 21 Tagen niemand, endet die Anfrage.
Förderung in Deutschland
Diese Programme kommen für das Vorhaben in Frage. Maßgeblich sind die Bedingungen des Trägers zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
BEG Einzelmaßnahmen – Gebäudehülle (BAFA)
BAFA (Bund)
Zuschuss für Dämmung von Dach, Wänden und Geschossdecken sowie den Austausch von Fenstern und Außentüren: laut BAFA 15 % der förderfähigen Ausgaben, plus 5 % iSFP-Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan.
Quelle: www.bafa.de · Stand 09.2026
Steuerermäßigung für energetische Sanierung (§ 35c EStG)
Finanzamt (Einkommensteuer)
Kosten energetischer Maßnahmen am ausschließlich selbst genutzten Wohngebäude, das bei Beginn älter als zehn Jahre ist, können die Einkommensteuer mindern: laut § 35c EStG insgesamt 20 % über drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %), höchstens 40.000 Euro je Objekt.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de · Stand 09.2026
Verwandte Branchen
Häufige Fragen
Wie viel Dreck macht ein Fenstertausch?
Beim Ausbau fällt Staub und Putz an, vor allem an der Laibung. Ein guter Betrieb deckt Boden und Möbel ab und nennt im Angebot, ob Beiputzarbeiten und Reinigung enthalten sind.
Kann ich im Winter Fenster tauschen lassen?
Ja. Jede Öffnung ist nur kurz offen, weil ein Fenster nach dem anderen getauscht wird. Bei Frost sind manche Abdichtungsmaterialien nur eingeschränkt verarbeitbar; das weiß der Betrieb.
Muss der alte Rahmen immer heraus?
Fachlich ist der vollständige Ausbau die Regel. Eine Montage auf dem alten Rahmen spart Arbeit, verkleinert aber die Glasfläche und kann Probleme mit der Abdichtung verursachen.
Werden die alten Fenster entsorgt?
Meist ja, oft gegen einen eigenen Posten. Achten Sie darauf, dass Entsorgung im Angebot steht.
Was kostet die Anfrage?
Nichts, und sie verpflichtet Sie zu nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der die Anfrage übernimmt.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
Anfrage stellen