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Begriff

Arbeitskräfteüberlassung: was der Begriff bedeutet

Die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften eines Überlassers an einen Beschäftiger, bei dem sie arbeiten.

Die Arbeitskräfte sind beim Überlasser angestellt, arbeiten aber im Betrieb des Beschäftigers. Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz regelt die Pflichten beider Seiten.

Pflichten des Beschäftigers

Für die Dauer der Beschäftigung gilt der Beschäftiger als Arbeitgeber im Sinne der Arbeitnehmerschutzvorschriften, und ihm obliegen die Fürsorgepflichten. Überlassene Arbeitskräfte haben Anspruch auf angemessenes, ortsübliches Entgelt, bei dem das Entgelt vergleichbarer Arbeitnehmer im Beschäftigerbetrieb zu berücksichtigen ist.

Die Überlassung ist ein reglementiertes Gewerbe. Vor dem ersten Einsatz sollte der Beschäftiger die Berechtigung des Überlassers im GISA prüfen und die Unterweisung am Arbeitsplatz planen.

Quelle: ogd.ris.bka.gv.at · ogd.ris.bka.gv.at

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