Begriff
Mindestentgelt: was der Begriff bedeutet
Das Entgelt, das nach Kollektivvertrag, Gesetz oder anderen Normen für einen Arbeitsplatz mindestens zu zahlen ist.
In Österreich muss das Mindestentgelt in Stellenausschreibungen angegeben werden. Das gilt auch für private Arbeitsvermittler.
Pflicht im Stelleninserat
In der Ausschreibung ist das für den Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder durch andere Normen geregelte Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn sie besteht. Ausschreibungen müssen außerdem geschlechtsneutral formuliert sein.
Stimmen Sie das Inserat mit einer beauftragten Personalvermittlung ab. Bei Teilzeitstellen sollte klar sein, ob sich der Betrag auf Vollzeit oder das ausgeschriebene Stundenausmaß bezieht. Auch in sozialen Netzwerken veröffentlichte Kurzfassungen müssen die Angabe enthalten.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at