Begriff
Anrainerpflicht: was der Begriff bedeutet
Die Pflicht von Liegenschaftseigentümern in Ortsgebieten, Gehsteige entlang ihrer Liegenschaft zu säubern und im Winter zu räumen und zu streuen.
Die Anrainerpflicht steht in der Straßenverkehrsordnung. Sie kann durch Vereinbarung auf einen Winterdienst oder eine Hausbetreuung übertragen werden.
Umfang und Zeiten
Die Eigentümer müssen dafür sorgen, dass Gehsteige und Gehwege in bis zu drei Metern Entfernung entlang der Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr gesäubert und bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Schneewächten und Eisbildungen von Dächern an der Straße sind zu entfernen.
Ein Räumprotokoll hilft im Streitfall. Gemeinden können abweichende Regeln treffen.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at · wko.at