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Baumschutz: was der Begriff bedeutet

Regeln, die größere Bäume auch auf privaten Grundstücken schützen und ihre Entfernung von einer Bewilligung abhängig machen.

In Wien schützt das Wiener Baumschutzgesetz Bäume ab einer bestimmten Größe. Andere Länder und Gemeinden haben eigene Regeln.

Wiener Baumschutzgesetz

Alle Laub- und Nadelbäume, deren Stammumfang in 1 Meter Höhe mindestens 40 Zentimeter beträgt, fallen unter das Gesetz und dürfen nur mit behördlicher Bewilligung entfernt werden, auch auf privaten Grundstücken. Ausgenommen sind unter anderem Obstbäume. Zuständig ist das Magistratische Bezirksamt.

Ein Baumpflegebetrieb kann die Bewilligung mit Ihnen vorbereiten. In anderen Bundesländern und Gemeinden gelten eigene Regeln, teils in Baumschutzverordnungen.

Quelle: wien.gv.at

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