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Begriff

Standortverlegung: was der Begriff bedeutet

Die Verlegung des Standorts eines Gewerbebetriebs an eine andere Adresse, die der Gewerbebehörde anzuzeigen ist.

Wer mit seinem Betrieb übersiedelt, muss nicht nur Umzug und Kunden planen, sondern auch die Gewerbebehörde informieren.

Was zu tun ist

Das Unternehmensserviceportal erklärt, wie die Verlegung des Standorts gewerberechtlich angezeigt wird und welche Stellen zuständig sind. Für Betriebsanlagen kann zusätzlich eine Genehmigung am neuen Standort nötig sein.

Eine Firmenübersiedlung planen Sie am besten mit genügend Vorlauf. Informieren Sie auch Kunden, Lieferanten, Banken und Versicherungen rechtzeitig über die neue Adresse. Im Firmenbuch eingetragene Unternehmen melden die Änderung der Geschäftsanschrift auch dort.

Quelle: usp.gv.at

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