Zum Inhalt springen
Offrano
Land und Sprache wählen:

Ratgeber Haus und Garten in Österreich

Klimagerät in Wien: Außengerät, Stadtbild und Bewilligung

Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

In heißen Sommern wollen viele Wienerinnen und Wiener ein Klimagerät. Beim Außengerät an der Fassade oder am Dach redet in Wien aber die Stadtgestaltung mit, weil die Geräte das Stadtbild verändern. Dieser Artikel erklärt, was die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung verlangt, welche Lösungen in der Regel möglich sind, was bei denkmalgeschützten Häusern gilt und wie Sie die Anfrage an einen Kälte- und Klimatechniker vorbereiten.

Ihre Anfrage: Klimaanlage

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Sind Sie Eigentümer der Immobilie? (Pflichtfeld)
Um welches Gebäude geht es? (Pflichtfeld)
Zimmer
m²
Soll die Anlage auch heizen? (Pflichtfeld)
Wann soll der Auftrag starten? (Pflichtfeld)
Grober Budgetrahmen (Pflichtfeld)

Noch mindestens 20 Zeichen

Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Warum die Stadtgestaltung mitredet

Alle Änderungen des äußeren Erscheinungsbilds werden in Wien von der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung, der MA 19, auf ihre Einfügung in das örtliche Stadtbild geprüft. Im Bewilligungsverfahren gibt sie auf Anfrage der zuständigen Behörde, meist der Baupolizei, eine Stellungnahme oder ein Gutachten ab. Den Bescheid erstellt die Baupolizei. Ein Vorhaben kann schon vor der Einreichung mit der MA 19 abgestimmt werden, was spätere Überraschungen vermeidet.

Quelle: wien.gv.at

Was aus Sicht der Stadtgestaltung geht

  • Geräte, die im Innenraum montiert sind und nur eine kleine Öffnung in der Außenwand brauchen, deren Abdeckgitter in der Fassadenfarbe gestrichen ist
  • Split-Klimageräte, deren Außengerät vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbar ist, etwa hinter einer Balkonbrüstung
  • Geräte auf Dächern, wenn sie hinter einem Sichtschutz stehen, der an Dachdeckung oder Kaminaufmauerung angepasst ist
  • architektonische Zierelemente der Fassade dürfen nicht beeinträchtigt werden

Quelle: wien.gv.at

Denkmalschutz

Bei denkmalgeschützten Objekten braucht es zusätzlich einen Bescheid des Bundesdenkmalamts, Landeskonservatorat für Wien. Das ist ein eigenes Verfahren neben der Baupolizei. Wer in einem geschützten Haus wohnt, sollte früh klären, welche Lösungen dort überhaupt denkbar sind, bevor Geräte bestellt werden.

Quelle: wien.gv.at

Unterlagen für die Einreichung

Für die Begutachtung braucht es Baupläne nach der Checkliste für Einreichpläne und Fotos des Anbringungsorts mit eingezeichnetem Gerätestandort. Wer das mit dem Klimatechniker vorbereitet, spart Rückfragen. Viele Betriebe mit Erfahrung in Wien kennen die üblichen Anforderungen und schlagen passende Standorte vor.

Quelle: wien.gv.at

Monoblock ohne Außengerät

Monoblockgeräte, die innen stehen und über zwei kleine Öffnungen in der Außenwand ansaugen und ausblasen, kommen ohne sichtbares Außengerät aus. Sie sind für die Stadtgestaltung oft die einfachste Lösung, leisten aber weniger als ein Split-Gerät und sind innen hörbar. Ob das für Ihre Räume reicht, hängt von Größe, Sonneneinstrahlung und Nutzung ab.

Zinshaus und Wohnungseigentum

In Wiener Zinshäusern betrifft ein Klimagerät fast immer allgemeine Teile: Fassade, Dach, Leitungswege durch das Stiegenhaus. Im Wohnungseigentum braucht es die Zustimmung der anderen Eigentümer, als Mieter die des Vermieters. Die Hausverwaltung weiß oft, ob es bereits abgestimmte Standorte für Außengeräte gibt, etwa auf dem Dach hinter einem gemeinsamen Sichtschutz.

Lärm und Kondensat

Außengeräte erzeugen Geräusche, gerade in engen Innenhöfen, wo Schall zwischen den Wänden hin und her geworfen wird. Planen Sie einen Standort mit Abstand zu Schlafzimmerfenstern der Nachbarn und achten Sie auf eine entkoppelte Montage. Das Kondensat muss abgeleitet werden und darf nicht auf den Gehsteig oder den Balkon darunter tropfen.

Wer das Gerät installieren darf

Kälte- und Klimatechnik ist in Österreich ein reglementiertes Handwerk; für Arbeiten am Kältekreis braucht das Personal eine Zertifizierung. Den elektrischen Anschluss führt ein berechtigter Elektrotechniker aus, wenn der Klimabetrieb das nicht selbst darf. Fragen Sie im Kostenvoranschlag, wer welchen Teil übernimmt.

Quelle: gisa.gv.at

Typische Fehler

  • Außengerät ohne Abstimmung an der Straßenfassade montiert.
  • Denkmalschutz nicht geprüft.
  • Zustimmung der Eigentümer oder des Vermieters nicht eingeholt.
  • Kondensat tropft auf den Gehsteig.
  • Gerät zu groß oder zu klein gewählt, ohne Kühllastberechnung.

Ein Beispiel aus dem 6. Bezirk

Eine Wohnung im Dachgeschoß eines Gründerzeithauses heizt sich im Sommer stark auf. Der Klimatechniker schlägt vor, das Außengerät auf dem Flachdachteil hinter einem Sichtschutz aus Blech in der Farbe der Dachdeckung aufzustellen, nicht an der Straßenfassade. Das Vorhaben wird vorab mit der MA 19 abgestimmt und über die Baupolizei eingereicht; die Hausverwaltung holt die Zustimmung der Eigentümer ein.

Quelle: wien.gv.at

Hof, Dach oder Fassade: die Standortfrage

Die meisten Konflikte entstehen nicht beim Gerät, sondern beim Standort. Ein Innenhof ist vom öffentlichen Raum aus oft nicht einsehbar, dafür aber akustisch heikel, weil viele Schlafzimmer dorthin zeigen. Ein Dach bietet Platz, verlangt aber Leitungswege durch das Haus und einen Sichtschutz. Die Straßenfassade ist in Wien für Split-Außengeräte in der Regel keine Option. Wer die Varianten vorab mit dem Klimatechniker durchgeht, kann die Einreichung auf die realistischste Lösung ausrichten.

Quelle: wien.gv.at

Kühlen ohne Klimagerät

Nicht jede Wohnung braucht sofort ein Klimagerät. Außenliegender Sonnenschutz wie Markisen oder Raffstores hält die Wärme ab, bevor sie in den Raum gelangt, und nächtliches Querlüften kühlt die Bauteile. Auch außenliegender Sonnenschutz verändert allerdings die Fassade und kann in Wien eine Abstimmung mit der Stadtgestaltung verlangen. Ein Betrieb für Sonnenschutz kann einschätzen, was an Ihrem Haus möglich ist.

Anfrage über Offrano

Über Offrano geht Ihre Anfrage für ein Klimagerät in Wien an genau einen Kälte- und Klimatechnikbetrieb. Nennen Sie Bezirk, Stockwerk, Raumgrößen, mögliche Standorte für das Außengerät und ob das Haus unter Denkmalschutz steht.

Häufige Fragen

Darf ich in Wien ein Klimagerät an die Fassade hängen?

Die Stadtgestaltung verlangt, dass Split-Geräte vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbar sind; an der Straßenfassade ist das meist nicht der Fall.

Quelle: wien.gv.at

Wer entscheidet über die Bewilligung?

Den Bescheid erstellt die Baupolizei; die MA 19 gibt eine Stellungnahme oder ein Gutachten zum Stadtbild ab.

Quelle: wien.gv.at

Was gilt bei denkmalgeschützten Häusern?

Zusätzlich ist ein Bescheid des Bundesdenkmalamts nötig.

Quelle: wien.gv.at

Geht ein Klimagerät ohne Außengerät?

Ja, Monoblockgeräte kommen mit kleinen Wandöffnungen aus, deren Gitter in Fassadenfarbe gestrichen werden.

Quelle: wien.gv.at

Brauche ich die Zustimmung der Hausgemeinschaft?

Im Wohnungseigentum in der Regel ja, als Mieter die des Vermieters.

Wie lange dauert die Abstimmung mit der Stadtgestaltung?

Das hängt vom Vorhaben und von der Auslastung der Behörde ab. Planen Sie die Abstimmung vor dem Sommer ein, nicht mitten in der Hitze.

Kann der Klimatechniker die Einreichung vorbereiten?

Viele Betriebe helfen bei Plänen und Fotos; die Einreichung erfolgt bei der zuständigen Behörde.

Quelle: wien.gv.at

Fachbetrieb anfragen: Klimaanlage

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

Anfrage stellen

Beliebte Branchen

Neu im Ratgeber