Begriff
Ersatzmieter: was der Begriff bedeutet
Eine Person, die eine Wohnung zu den gleichen Bedingungen übernimmt, wenn der bisherige Mieter ausserterminlich auszieht.
Mit einem zumutbaren Ersatzmieter können Mieterinnen und Mieter vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen, ohne bis zum nächsten Kündigungstermin Miete zu zahlen.
Was zumutbar heisst
Der Mieter ist von seinen Pflichten nur befreit, wenn er einen für den Vermieter zumutbaren neuen Mieter vorschlägt, der zahlungsfähig und bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Andernfalls schuldet er den Mietzins bis zum ordentlichen Ende.
Ein Betreibungsregisterauszug und vollständige Unterlagen machen einen Ersatzmieter überzeugend. Der Vermieter muss den Ersatzmieter nicht nehmen, lehnt er aber einen zumutbaren ab, sind Sie befreit.
Quelle: fedlex.admin.ch