Begriff
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft: was der Begriff bedeutet
Ein Zusammenschluss von Endverbrauchern, Produzenten erneuerbaren Stroms und Speicherbetreibern, die ihren Strom über das Verteilnetz im Quartier teilen, kurz LEG.
Anders als beim ZEV darf die lokale Elektrizitätsgemeinschaft das öffentliche Verteilnetz nutzen. Die Teilnehmer bleiben einzelne Netzkunden.
Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen im gleichen Netzgebiet, auf der gleichen Netzebene und örtlich nahe beieinander angeschlossen sein, alle ein intelligentes Messsystem haben und gemeinsam eine vom Bundesrat festgelegte Mindestgrösse an Produktion erreichen. Die Ausdehnung kann höchstens das Gebiet einer Gemeinde umfassen. Eine ernannte Person vertritt die Gemeinschaft gegenüber dem Verteilnetzbetreiber.
Wie der Strom innerhalb der Gemeinschaft verrechnet wird, regeln die Teilnehmer untereinander.
Quelle: fedlex.admin.ch